Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) will, dass nach EU-Recht eine verständlichere Kostendarstellung in der Lebensversicherung Pflicht wird und beginnt derzeit in verschiedenen europäischen Gremien für eine transparente Kostendarstellung zu werben.
Zurzeit wird die hohe Kostenbelastung bei den Angeboten der Lebensversicherungsunternehmen nach Meinung des BdV hinter unverständlichen Kostenangaben versteckt.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), dazu:
„Die Lebensversicherer nutzen gezielt intransparente Kostenangaben, um ihre überteuerten Produkte möglichst günstig erscheinen zu lassen.“
Der Trick besteht darin, mittels der sogenannten „Reduction in Yield“ die Kosten kleinzurechnen. Diese Angabe der Renditeminderung als „Effektivkosten“ ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese soll grundsätzlich ausdrücken, welche Renditeminderung durchschnittlich pro Jahr durch Kosten zu erwarten ist. Diese Kenngröße schwankt aber sehr stark, je nachdem, wie lange ein Vertrag läuft, wie lange Beiträge gezahlt werden, wie riskant die Anlage ist und ob der Vertrag nicht gekündigt wird.
Axel Kleinlein erklärt:
„Mit der Reduction in Yield können nur Verträge in Sachen Kosten verglichen werden, die genau die gleiche Laufzeit haben, genau die gleiche Beitragszahlungsdauer haben und deren Risikoprofil vergleichbar ist.“
Deswegen schlägt der BdV vor, zu berechnen, um wieviel das Unternehmen durchschnittlich die Leistung auf Grund von Kosten mindert (Reduction in Wealth).
Axel Kleinlein hatte sich bereits vor seiner Zeit mit einer Methode zur Kostenbemessung beschäftigt. Mit dieser Methodik wird ermittelt, wieviel Kosten der Versicherer durchschnittlich von der Prämie abzieht. Durch eine Erweiterung der Methodik können so auch die Kosten im Rentenbezug einbezogen werden, die sich durch die Annahme extremer Lebenserwartungen ergeben.
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