BDV nimmt Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Veröffentlichung: 27.10.2018, 07:10 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs hat der Bund der Versicherten e.V. die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren gegen die MLP Finanzdienstleistung AG zurückgenommen. Der BdV hatte gegen die MLP geklagt, weil diese die Tarifwechselberatung als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet.

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Die Klage wurde bereits in erster Instanz abgewiesen und auch die Berufung blieb erfolglos. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) zudem die Frage in einem anderen Verfahren endgültig entschieden und sieht es laut seinem Urteil in einer weiteren Fallgruppe, nämlich der isolierten Tarifwechselberatung, als möglich an, dass Makler ein Honorar kassieren dürfen.

Der BdV bedauert diese Entscheidung, die es Maklern in der Konsequenz erlaubt, sowohl gegen Honorar, als auch gegen Provision zu arbeiten.

Nach Meinung des BdV-Vorstandsprechers Axel Kleinlein sind in diesem Fall die Verbraucher die eindeutigen Verlierer – ebenso wie die Versicherungsberater, denn das Urteil des Bundesgerichtshofs macht den Berufsstand des Versicherungsberaters so gut wie überflüssig.

Axel Kleinlein erläutert:

 „Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung unausgegoren und tendenziös sind. Um klare Leitplanken bei Honoraren zu setzen, brauchen wir eine Honorarordnung auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern."

Bild: © leekaomeng / fotolia.com

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