Württembergische mit neuen Rechtsschutztarifen
Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, hat jetzt neue Rechtsschutztarife eingeführt.
Das Angebot der Württembergischen umfasst Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Mieter- und Vermieterrechtsschutz sowie aus Strafrechtsschutz.
Für Privatpersonen
Die neuen Rechtsschutztarife für Privatpersonen beinhalten jetzt auch die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit im Privatbereich bis zu einer Umsatzgrenze von 10.000 Euro pro Jahr. Bisher galt der Tarif lediglich für nicht selbstständige Arbeit.
Mitversichert sind künftig – in begrenztem Umfang – außerdem Assistance- und Beraterleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau oder Erwerb einer Immobilie, dem Ehegatten- und Kinderunterhalt, der Eigenbedarfskündigung als Vermieter, Gutachten beim Autokauf sowie der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen als Mieter.
Für Unternehmen
Auch Unternehmen profitieren von den Neuerungen. So sind nun – innerhalb eines bestimmten Rahmens – die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Löschung einer Bewertung des versicherten Betriebs in einem Internetportal abgedeckt.
Versichert sind zudem beispielsweise die Kosten für die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt und die Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Kündigung.
Mehr als 5 Jahre Kunde
Für Kunden, die bereits seit fünf Jahren bei der Württembergischen eine Rechtsschutzversicherung haben, erstreckt sich der Versicherungsschutz künftig auch auf private Versicherungsfälle aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss.
Bild: © LIGHTFIELD STUDIOS / fotolia.com
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