Binnen Sekunden und häufig verblüffend geräuschlos dringen Einbrecher in abgeschlossene Häuser ein oder steigen über Balkone und Terrassen in Wohnungen ein. Im Durchschnitt sind es 140.000 Einbrüche pro Jahr. Die versicherten Schäden betrugen im Jahr 2016 470 Millionen Euro bei einem erstmaligen Rückgang der gemeldeten Wohnungseinbrüche (Quelle: GDV), nachdem das Jahr mit einem Höchststand an Einbruchszahlen seit dem Jahr 2003 einen Negativrekord verbucht hatte.
Dr. Schmidt, Niederlassungsleiter Deutschland der Oberösterreichischen Versicherung AGDie Oberösterreichische Versicherung startet deshalb die Aktion „Sicheres Heim“ und setzt dabei auf Aufklärung und Prävention. Mit anerkannten Sicherheitsexperten wurde eine Übersicht an Maßnahmen erarbeitet, die wichtige Informationen, inklusive Fördermöglichkeiten für Präventionsmaßnahmen und Tipps für den richtigen Versicherungsschutz, enthalten.
Eine Hausratversicherung ist sowohl für Mieter als auch Eigentümer unverzichtbar. Sie deckt nicht nur Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden ab, sondern leistet auch bei Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl.
Doch wann liegt ein Einbruchdiebstahl aus Sicht der Versicherung vor beziehungsweise was gilt im Rahmen einer Hausratversicherung als versichert?
Der „Einbruchdiebstahl“
Die Definition für Einbruchdiebstahl besagt, dass dieser aus Sicht der Versicherung vorliegt, wenn der Täter in versperrte oder verschlossene Räumlichkeiten eindringt, und zwar:
- durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen.
- unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind.
- sich einschleicht und aus versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen wegbringt.
- durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel.
- mit richtigen Schlüsseln, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat.
Was ist versichert?
Versichert sind Sachschäden sowie unvermeidliche Folgeschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen, wie:
- Beschädigung von Fenstern, Türen, Mauern, Behältnissen und so weiter (Ersatz der Reparaturkosten).
- Wert der entwendeten Gegenstände (Ersatz der Wiederbeschaffungskosten) – auch unter Berücksichtigung etwaiger Entschädigungsgrenzen.
- Vandalismus im Zuge eines Einbruchs in die Versicherungsräumlichkeiten.
Achtung Obliegenheiten
Damit der Versicherungsschutz im Falle eines Einbruches zum Tragen kommt, sind bestimmte Voraussetzungen, die sogenannten „Obliegenheiten“, einzuhalten:
- Wenn die Wohnung/das Haus verlassen wird, müssen alle Öffnungen (Eingangs- und Terrassentüren, Fenster) ordnungsgemäß verschlossen werden. Eine ins Schloss gefallene Tür oder ein gekipptes Fenster gelten nicht als versperrt.
- Für Wertgegenstände sollte zum Zweck des Nachweises im Schadenfall ein geeignetes Verzeichnis mit Wertangaben vorhanden sein.
- Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen sind zu versperren.
Ungebetene Gäste bleiben besser draußen
Gerade in dicht bewohnten Gegenden im städtischen Bereich ereignen sich viele Wohnungseinbrüche. Mit einem verbesserten Einbruchschutz können viele dieser Delikte vermieden werden, weil Einbrecher keinen so leichten Zugang zu den eigenen vier Wänden haben. Ihr Haus oder Ihre Wohnung sollte bewohnt wirken. Auch wenn man nur kurz außer Haus geht, sollten alle Türen abgesperrt und die Fenster verschlossen sein. Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster. Nur eine aktivierte Alarmanlage ist wirksam.
Bei längerer Abwesenheit
Wenn es möglich ist, sollte eine längere Abwesenheit vermieden werden und gegebenenfalls die Anwesenheit vorgetäuscht werden. Bitten Sie Freunde oder Nachbarn, den Briefkasten zu leeren, Werbesendungen von der Tür zu entfernen und abends hin und wieder vorbeizuschauen, Licht anzumachen und Blumen zu gießen. Geben Sie keinesfalls Hinweise auf eine Abwesenheit in den sozialen Netzwerken. Nachsende- oder Unterbrechungsauftrag für Abonnements vermeiden, dass der Briefkasten überquillt. Fußmatten, Steine und Blumentöpfe zählen zu den beliebtesten Verstecken für den Schlüssel im Außenbereich. Das ist ein absolutes Tabu. Einbrecher sehen dort als Erstes nach.
Aufbewahrung der Wertsachen
Einbrecher kennen die üblichen Verstecke für Wertsachen. Sicherer ist ein fest in der Wand verankerter Tresor, ein Geldschrank oder ein Bankschließfach. Erstellen Sie ein Werteverzeichnis mit folgenden Informationen zu den Wertgegenständen: Marke/Type, Gerätenummer, Merkmale, Kaufdatum und -preis, Quittung, Urkunde, Foto- oder Videoaufnahmen von wertvollen Einzelstücken. Diese Daten helfen sowohl der Polizei als auch der Versicherung im Schadenfall. Ein entsprechendes Muster steht auf aktionsicheresheim.de zum Download bereit.
Außenbereich
Im Winter sollte regelmäßig Schnee geräumt werden. Leitern oder Kisten sollten weggeräumt sein und Werkzeug nicht draußen liegen. Eine Privatsphäre im Garten, bevorzugt durch hohe Hecken und üppig bepflanzte, uneinsichtige Grundstücke, ist sehr beliebt. Aber sie ermöglicht häufig auch einen einfachen und ungestörten Einbruch.
Mechanische und elektronische Schutzmaßnahmen
Die eigenen vier Wände, die Wohnung, das Eigenheim – es sind Orte, an denen wir uns sicher und geborgen fühlen wollen. Mehr als ein Drittel der Einbruchsversuche scheitert beziehungsweise wird abgebrochen, weil entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, die Einbrecher abschrecken. Erfahrungsgemäß werden in den Herbst- und Wintermonaten die Dämmerungseinbrecher vermehrt aktiv und dringen im Schutz der Dunkelheit vorzugsweise in Einfamilienhäuser und Erdgeschosswohnungen von Mehrfamilienhäusern ein.
Dabei schlagen sie bevorzugt um die Mittagszeit oder zwischen 16 und 21 Uhr zu. Zusätzlich zu den vorgestellten Empfehlungen der Checkliste zum Einbruchsschutz können viele kleinere Maßnahmen und auch eine Reihe mechanischer und elektronischer Schutzmaßnahmen einen weiteren Beitrag leisten, um Einbrecher abzuschrecken. Mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen sind:
- Sicherheitstüren für den Eingangsbereich
- Geprüfte Einbruchalarm-/meldeanlagen
- Hochwertige Schlösser und Schließzylinder
- Absperrbare Fenstergriffe im Erdgeschoss
- Einbruchhemmende Fenster- und Türverglasungen
- Fenstergitter oder absperrbare Rollläden
- Mit Ketten oder Stahlbügeln gesicherte Schachtfenster
- Beleuchtung des Außenbereichs durch Bewegungsmelder
- Zeitschaltuhren, zum Beispiel für Stehlampen beziehungsweise TV-Simulatoren, um Anwesenheit vorzutäuschen
- Zu den sogenannten „organisatorischen Sicherheitseinrichtungen“ zählen:
- Eine gelebte Nachbarschaftshilfe: Aufmerksame Nachbarn sind die ersten Alarmgeber für die Polizei und können vielen Gesetzesbrechern das Handwerk legen
- Vorsicht bei unbekannten Personen in der Wohnsiedlung beziehungsweise beim Anläuten in Mehrparteienhäusern
- Verwahren Sie keine Wertgegenstände im Auto
Qualität zahlt sich aus
Für den Einbau der Sicherungssysteme sollten ausschließlich geeignete Fachbetriebe beauftragt werden, die im Vorfeld umfassend zu dem ausgewählten Sicherheitsprodukt informieren.
Mieter und Eigentümer sollten vor dem Einbau einer technischen Sicherheitsvorrichtung immer das schriftliche Einverständnis der Hausverwaltung einholen. Der Staat bietet zudem für die Nachrüstung einbruchshemmender Maßnahmen finanzielle Förderprogramme an. Dabei liegt die Höhe der Förderung zwischen 50 und maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit – je nach Investitionssumme. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter: www.kfw.de.
15 Prozent Rabatt
Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung DaHeim© inkludiert. Bis zum 31.12.2018 gibt es für diese 15 Prozent Rabatt auf die Tarifprämie.
Bilder: (1) © rcfotostock / fotolia.com (2) © Oberösterreichische Versicherung AG (3) © experten-netzwerk GmbH
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