Basler überarbeitet BU-Versicherung
Bei der Basler Berufsunfähigkeitsversicherung wurden die Bedingungen und Beiträge optimiert.
Seit der Einführung der Versicherung vor ungefähr zwei Jahren fügte das Unternehmen dem Produkt mehr als 20 neue Produktfeatures hinzu, um die Leistungen noch mehr am Kunden auszurichten. Nun wurden noch einmal die Qualität der Bedingungen verbessert und für viele Berufe die Beiträge reduziert.
Klare Beschreibung der Leistungen
Zu den wichtigsten Neuerungen in den Bedingungen gehört die Verdoppelung der Rentendauer bei Arbeitsunfähigkeit auf 36 Monate.
Die weiteren Regelungen lauten:
- Der Nachweis erfolgt über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Schein“) oder vergleichbare ärztliche Bescheinigung bei Selbstständigen.
- Ein gleichzeitiger Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen ist nicht nötig.
- Der Arbeitsunfähigkeitsschutz ist ein frei wählbarer Zusatzbaustein. Nach einer Kündigung sind keine Beiträge mehr zu zahlen.
Neue Flexibilität
Darüber hinaus bietet die Basler bis zu 25 Anlässe zur Erhöhung der Rentenleistungen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine weitere Option ermöglicht, die Leistungsdauer über das 67. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Vorausgesetzt, die Leistungsdauer war bereits bis zur Regelaltersgrenze vereinbart und der Gesetzgeber erhöht diese.
Maximilian Beck, Vorstand Lebensversicherung, dazu:
"Aber das Beste ist, wir berechnen den neuen Beitrag mit den „alten“ Kalkulationsgrundlagen, wie zum Beispiel dem Alter bei Vertragsbeginn – das macht es günstiger. Wir bieten aber auch Flexibilität bei der Beitragszahlung. So können unsere Kunden bei Bedarf eine Beitragspause einlegen oder bei vollem Versicherungsschutz eine zinslose Stundung der Beiträge vereinbaren z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit."
Bild: © contrastwerkstatt / fotolia.com
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