BU-Schutz von HDI jetzt mit Zusatzbaustein "Gelber Schein"
Kunden, die sechs Monate unterunterbrochen krank sind, erhalten bei Vorlage eines "Gelben Scheins" eine Überbrückungshilfe in Höhe der vereinbarten BU-Rente. Diese wird solange gezahlt bis über den BU-Rentenantrag entschieden ist - längstens jedoch 24 Monate.
Der Vertrag wird in dieser Zeit von der Prämienzahlung vollständig freigestellt. Kunden erhalten die Leistungen rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung.
Wolfgang Hanssmann, Vorstand Vertrieb und Marketing bei HDI, betont:
"Mit dem neuen Leistungsbaustein setzen wir unsere Strategie fort, unseren Kunden ganzheitlichen und lückenlosen Einkommensschutz zu bieten."
Bild: © beeboys / fotolia.com
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