BU-Rente auf Krankenschein

Veröffentlichung: 02.06.2016, 08:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beschreibt in den Versicherungsbedingungen klar und verständlich die Leistungsvoraussetzungen und vor allem die Leistungsauslöser. Wer berufsunfähig wird, befindet sich in einer extremen Belastungssituation. Wer jedoch eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten möchte, muss umfangreiche Formulare ausfüllen, ärztliche Unterlagen besorgen und einen Dialog mit dem Versicherer führen.

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Um den Kunden die Beantragung einer BU-Rente zu vereinfachen, definiert die Basler Lebensversicherungs-AG mit dem neuen Tarif, Basler Berufsunfähigkeitsversicherung, die Leistungsauslöser klar und verständlich. So wird beispielsweise die Bescheinigung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente anerkannt, ohne dass der Kunde sich einer erneuten Prüfung der BU seitens der Basler Lebensversicherung stellen muss. Gleiches gilt für ein Arbeitsverbot durch eine Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz oder im Pflegefall. Hier wird bereits eine Rente ab Pflegestufe 1 gezahlt oder wenn essentielle Aktivitäten des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) nicht verrichtet werden können. Das alles sind Leistungsauslöser, die nicht von dem Versicherungsunternehmen selbst bestimmt werden, sondern durch andere festgestellt werden.

Noch einfacher ist der Leistungsnachweis mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dem so genannten "Gelben Schein". Vor allem dann, wenn es sich um Erkrankungen wie Krebs, Depression, Herzinfarkt oder komplizierte Verletzungen in Folge eines Sportunfalls handelt.

Basler ArbeitsunfähigkeitsSchutz – der Zusatzbaustein

Sobald eine Arbeitsunfähigkeit länger als mindestens sechs Monate durchgehend angedauert hat, wird eine monatliche Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Für die ersten sechs Monate der Arbeitsunfähigkeit erfolgt diese Leistung rückwirkend. Der Rentenbezug ist mehrmalig für insgesamt bis zu 18 Monate möglich. Der Nachweis erfolgt durch einen in Deutschland niedergelassenen Arzt, für Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein), bei Selbständigen genügt eine vergleichbare Bescheinigung.

Eine weitergehende Prüfung der Arbeitsunfähigkeit seitens der Basler Lebensversicherungs-AG erfolgt nicht. Wiedereingliederungsversuche durch zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme wirken sich nicht negativ auf die Rentenzahlungen aus. Auch eine zusätzliche Prüfung des Grades der Berufsunfähigkeit von mehr als 50 Prozent oder eine langfristige Prognose zum Fortbestehen der Erkrankung entfallen.

Drei signifikante Vorteile

Der durch medizinische Gutachten häufig sehr langfristige Nachweis einer Berufsunfähigkeit verkürzt sich deutlich. Zudem bleibt die Berufsunfähigkeit beitragsfrei weiter versichert. Außerdem sind für den Zusatzbaustein nach Zahlung der 18 Monatsrenten keine Beiträge mehr zu zahlen. Letzteres ist bei vergleichbaren Produkten oft nicht der Fall, da der Arbeitsunfähigkeitsschutz dort fest in den Hauptvertrag integriert ist.

Preisbeispiele:

Für die optionale Absicherung der Arbeitsunfähigkeit zahlt eine 30-jährige kaufmännische Angestellte bei einer Laufzeit von 37 Jahren und der Absicherung von 1.000 Euro monatlicher BU-Rente nur 2,21 Euro mehr im Monat. Für einen Kfz-Mechatroniker liegt dieser Mehrpreis bei 4,01 Euro. Noch günstiger ist der Schutz für jüngere Kunden. So zahlt beispielsweise ein 20-jähriger BWL-Student im Normal-Tarif nur 1,34 EUR im Monat und im Einsteiger-Tarif nur noch 0,87 Euro monatlich.

Bild: © Björn Wylezich / fotolia.com

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