Tierisch abgesichert – die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Viele sehen ihr Haustier als Teil der Familie an – und tierische Familienmitglieder gibt es viele in Deutschland: 30 Millionen waren es 2016. Die Katze ist dabei mit 13,4 Millionen Exemplaren am beliebtesten, gefolgt von Hunden mit 8,6 Millionen. Aber auch Kaninchen, Meerschweinchen, Fische und Vögel sind in deutschen Haushalten zahlreich vertreten.
Während sich selbst viele mit einer Haftpflichtversicherung absichern, wird dies bei ihren Haustieren häufig vergessen. Dabei können auch Tiere Sach- oder Personenschäden verursachen, für die dann der Tierhalter mit seinem Vermögen einstehen muss. Deswegen bietet sich – je nach Haustier – eine Tierhalterhaftpflichtversicherung an, die den Halter vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt. Denn nach deutschem Recht haftet der Besitzer für jeden Schaden, den sein Vierbeiner verursacht.
Hunde sind Ländersache
In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zumindest bei Hunden sogar Pflicht: Dies gilt in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – unabhängig von der Hunderasse. In anderen Bundesländern ist diese nur bei bestimmten Rassen oder ab einer bestimmten Größe verpflichtend.
Top 5 durch Hunde verursachte Schäden
Die häufigsten Schadenfälle mit Hunden betreffen laut Check 24 die Hunde selbst, indem sie durch einen Artgenossen, zum Beispiel beim Spielen, verletzen. Das ist bei fast 23 Prozent der Fall. Die Versicherer müssen zudem in beinahe 22 Prozent der Fälle kleinere Schäden, wie etwa Schäden an Brillen oder Smartphones regulieren. Auch wenn an sich Verletzungen durch Hunde bei Menschen nicht häufig vorkommen, sind sie die mit Abstand teuersten Schadenfälle. Dabei müssen bei Personenschäden meist die Hundehalter aufkommen und die Kosten für beispielsweise Schmerzensgeld und Therapien sind hoch. Aber auch Wohnungs- und Mietschäden (ca. 19 Prozent) oder Unfälle im Verkehr (ungefähr 13 Prozent) können einen Hundehalter teuer zu stehen kommen. Vor allem bei Verkehrsunfällen kommt es häufig zu teuren Gerichtsprozessen, um die Schuld- und Haftungsfrage zu klären. In all diesen Fällen schützt eine Hundehaftpflichtversicherung den Halter vor den hohen Kosten.
Pferde ebenso für Unfälle verantwortlich
Aber auch für Pferde macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Sinn, denn auch sie können Personen- und Sachschäden verursachen. Wenn Pferde beispielweise von der Koppel ausbrechen und auf eine Straße laufen, sind hohe Schadenssummen praktisch schon vorprogrammiert.
Auch kann ein Sturz vom Pferd schlimme Folgen haben. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 4 U 1162/13), dass der Halter eines Pferdes auch für Unfälle einer Reitbeteiligung haftet. In dem Fall war die Reiterin nach einem Sturz vom Pferd querschnittsgelähmt und die gesetzliche Krankenkasse klagte gegen die Halterin, die trotz Vereinbarung darüber, dass die Geschädigte das Pferd dreimal wöchentlich reiten darf, sich an der Hälfte der Kosten beteiligen musste.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für Personen- und Sachschäden und sichert damit den Halter gegen die finanziellen Risiken ab.
Bild: © gismo2015 / fotolia.com
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