FondsKonzept AG: erfolgreiche IT-Umstellung
Die FondsKonzept AG schließt die Umstellung der IT-Systems auf Basis der Finanzmarktrichtlinie MiFID II erfolgreich ab und schaltet im „Maklerservicecenter“ alle Funktionalitäten zur Geeignetheitsprüfung sowie zur Geeignetheitserklärung frei.
Wählen FondsKonzept-Partner nun einen Investmentfonds für ihren Kunden aus, vergleicht das System die Fondsdaten automatisch mit den individuell erfassten Parametern aus dem Anlegerprofil und zeigt das Ergebnis unmittelbar an. Dieses Vorgehen bedeutet für den Makler eine hohe juristische Sicherheit bei der Produktauswahl und die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen im Hinblick auf den Geeignetheitstest.
Telefonaufzeichnung-App
Ein Update der Berater-App ermöglicht durch die neue Telefonfunktion relevante Kundengespräche, die zu Anlageentscheidungen führen, gemäß der geforderten Geeignetheitserklärung nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufzuzeichnen.
Zusammen mit der Chat-Funktion im Rahmen einer Multi-Channel-Kommunikation verfügt der Makler somit über eine leistungsstarke Infrastruktur, um mit seinen Kunden serviceorientiert und sicher in Kontakt zu treten.
Börsentägliche Produktprüfung
Die Prüfung der Übereinstimmung der vom Kunden gehaltenen Investmentfonds mit seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit wird im „Makerservicecenter“ nun börsentäglich vorgenommen. Diese Funktion ist wichtig, da sich etwa der Aktienanteil eines im Portfolio gehaltenen Mischfonds durch marktbedingte Schwankungen verändern und damit die Anlagegrenzen des Kunden verletzten kann.
Mit diesen erweiterten Leistungen können Makler ihre Beratungsdienstleistungen ausbauen und aufgrund der erbrachten Mehrwerte auch entsprechende Servicegebühren mit den Kunden vereinbaren.
Bild: © alphaspirit / fotolia.com
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