Neues für Autofahrer

Veröffentlichung: 10.01.2018, 06:01 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Autofahrer aufgepasst: Das neue Jahr hat eben begonnen und bringt auch in Bezug auf Auto und Verkehr so einige neue Regeln mit sich. Worauf Sie 2018 achten müssen:

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Hauptuntersuchung (HU): Autofahrer mit grüner HU-Plakette müssen in diesem Jahr im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wer diesen um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit Bußgeldern und einer höheren Gebühr für die Untersuchung rechnen. Bei mehr als acht Monaten kassiert der Fahrzeughalter darüber hinaus einen Punkt in Flensburg.

Abgasuntersuchung (AU): Seit Beginn des Jahres reicht es bei der AU nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen. Nun ist die sogenannte Endrohrmessung Plicht. Dadurch soll sicherer erkannt werden, wenn die Abgasreinigung nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Elektronisches Notrufsystem: Verpflichtend wird für alle Neuwagen der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst, kann aber auch manuell durch Knopfdruck ausgelöst werden. Dadurch übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte im Zweifelsfall schnell an den Unfallort gelangen. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt. Diese Regelung tritt ab dem 1. April 2018 in Kraft.

Winterreifen: Eine neue Kennzeichnung gibt es für Winter- und Ganzjahresreifen. Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol – einer Schneeflocke vor einem Berg – gekennzeichnet sein. Bisher war es auch ausreichend, wenn entsprechende Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet waren. Die Übergangsfrist geht bis zum 30. September 2024. Wer allerdings neue nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Kfz-Steuer: Ab dem 1. September wird die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus (Worldwide Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelten Werten berechnet. Diese Methode soll realitätsnähere Werte liefern als der bisher gebräuchliche Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ). Denn während der bisher verwendete NEFZ-Zyklus nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah, werden bei dem WLTP-Verfahren 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet. Ab 1. September müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen.

Bild: © Tomasz Zajda / fotolia.com

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