Wer sich ein neues oder gebrauchtes Auto zulegt, muss vor der ersten Fahrt das Fahrzeug bei der hiesigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dieser Vorgang dauert in der Regel nicht lange und ist wichtig, um das Auto im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Doch welche Unterlagen sind nötig, damit die Zulassung vor Ort auch reibungslos gelingt?
Welche Unterlagen sind wichtig, wenn ich mein Auto anmelden möchte?
Bevor Autobesitzer den Weg zur Zulassungsstelle antreten, ist es sinnvoll, alle notwendigen Unterlagen zusammenzutragen. Dazu zählen
- ein aktueller Personalausweis oder alternativ Reisepass
- die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB-Nummer)
- sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (auch als Fahrzeugbrief bekannt)
- einen gültigen Personalausweis inklusive aktivierter eID-Funktion nebst Pin
- die Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode
- ein Kartenlesegerät oder alternativ Smartphone mit AusweisAPP2
- die Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- und die IBAN-Nummer sowie eine Kreditkarte
- eine Stempelplakette sowie Plakettenträger für die HU zum Aufkleben auf das hinterlegte Kennzeichen
- der Zulassungsbescheid
- die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II
Bei Neuwagen ist zusätzlich die EG Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers nebst der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen. Für Gebrauchtwagen ist hingegen der Bericht der letzten HU sowie bereits vorhandene Kennzeichen mitzubringen. Weitere Tipps und Hinweise zur Kfz-Zulassung sind auf freeyou.de zusammengefasst.
Inzwischen ist es sogar möglich, ein Fahrzeug auch ganz bequem online zuzulassen. Diese Methode der Kfz-Zulassung ist seit 2015 aktiv und ermöglicht das Ab- sowie das Zulassen von verschiedenen Fahrzeugen. Seit 2019 kann im Internet ein Fahrzeug auch neu zugelassen oder umgeschrieben werden. Damit der Vorgang reibungslos funktioniert, ist es maßgeblich, einige Daten ins System einzugeben. Dafür benötigen Antragsteller
Was ist bei der Online-Zulassung eines Fahrzeuges wichtig?
Um ein Auto online anmelden zu können, ist es nötig, sich im Internet über die Zulassungsstelle zu identifizieren. Neben der Eingabe der FIN in die Eingabemaske sowie dem Nachweis über die abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung können abschließend Bankdaten hinterlegt werden. Das ist wichtig, damit die Kfz-Steuer regelmäßig abgebucht werden kann.
Wer ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, kann online das vorgesehene oder alternative Kfz-Kennzeichen auswählen. Die Gebühren für das Kennzeichen betragen aktuell ungefähr 28 Euro. Die Gebühr lässt sich über ePayment begleichen. Am Ende des Vorgangs überprüft das System sämtliche im Antrag hinterlegten Daten. Der Fahrzeugbesitzer erhält anschließend alle Unterlagen per Post. Zu diesen Unterlagen gehören
Wichtig: In den Unterlagen ist auch ein Datenblatt hinterlegt, das mitteilt, wann Autobesitzer ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug tatsächlich im Straßenverkehr führen dürfen.
Wie teuer ist die Zulassung meines Fahrzeuges?
Die Kfz-Zulassung ist mit gewissen Kosten verbunden, die jedoch bundeseinheitlich geregelt sind. Es kann allerdings sein, dass die jeweiligen Gebühren bei den Behörden minimal abweichen können.
Art der Zulassung | Gebühr |
Erstzulassung des Fahrzeugs | Ab 26 Euro |
Zulassung eines Gebrauchtwagens im gleichen Bezirk | Ab 19 Euro |
Zulassung eines Gebrauchtwagens im neuen Bezirk | Ab 29 Euro |
Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens | Ab 13 Euro |
Anmeldung eines saisonalen Kennzeichens | Ab 27 Euro |
Anmeldung eines H-Kennzeichens | Ab 27 Euro |
Anmeldung eines Ausfuhrkennzeichens | Ab 31 Euro |
Reservierung von Wunschkennzeichen | Ab 12 Euro |
Wer aufgrund von Arbeit oder Krankheit nicht persönlich sein Auto anmelden kann, nutzt die unterschriebene Zulassungsvollmacht. Diese nimmt der Vertreter mit zur Zulassungsstelle und legt alle nötigen Dokumente und Unterlagen plus seinen eigenen Ausweis vor.
Ist es auch möglich, ein abgemeldetes Auto erneut zuzulassen?
Auch eine Zulassung eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs ist möglich. Die Betriebserlaubnis ist in diesem Rahmen erst nach sieben Jahren erloschen. Wer also sein Auto binnen weniger als sieben Jahren wieder anmelden möchte, benötigt bei der zuständigen Zulassungsbehörde lediglich sämtliche Fahrzeugpapiere und kann das Auto wieder anmelden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und eine neue HU- sowie Abgasuntersuchung.
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