Basler mit neuen Unfalltarifen

Veröffentlichung: 10.01.2018, 09:01 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Basler Versicherungen bieten seit Jahresbeginn zwei neue Unfalltarife: Silber und Gold.

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Silber ist der Alltagsschutz für preisbewusste Kunden. Der Goldtarif beinhaltet unter anderem beitragsfreie Leistungen.

Beide Tarife verzichten auf Gesundheitsfragen, mit Ausnahme von Personen ab 70 Jahren und bei zwei speziellen Leistungserweiterungen im Gold-Tarif. Im Vergleich zu weiteren Produkten im Markt bleiben bestehende Krankheiten, die sich negativ auf den Heilungsprozess auswirken, unberücksichtigt, solange deren Mitwirkungsanteil nicht 75 Prozent übersteigt.

Zusätzliche Erweiterungen im Gold-Tarif

Darüber hinaus stehen im Gold-Tarif sechs SicherheitsPLUS-Bausteine zur Verfügung. Hier werden vor allem „Hilfeleistungen“, bei denen ein hilfebedürftiges Unfallopfer durch den „Malteser Hilfsdienst“ Unterstützung im Alltag erfährt, angeboten. Der „Aktivschutz“ übernimmt notwendige Kosten für die Heilung und spezielle Therapien, zahlt ein Verdienstausfallgeld und sogar die Reparaturkosten für ein Sportgerät, das beim Unfall beschädigt wurde.

Interessantes Preis-Leistungsverhältnis

Der Silber-Tarif bietet eine Grundabsicherung, die über den Standard hinausgeht. Leistungsmerkmale wie Gliedertaxe und Invaliditätsfristen orientieren sich an den GDV Musterbedingungen.

Zudem wurde der Unfallbegriff in beiden Tarifvarianten umfangreich erweitert und leistet bei:

  • Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbrüchen durch erhöhte Kraftanstrengung, z. B. beim Tragen einer schweren Umzugskiste.
  • Eigenbewegungen, z. B. Umknicken beim Tennis oder bei Verletzungen infolge einer unglücklichen Bewegung.
  • Impfschäden, die durch eine Schutzimpfung verursacht wurden.
  • Insektenstichen, Zeckenbissen sowie Tierbissen.
  • Unfällen im Straßenverkehr, die aufgrund von Übermüdung (Sekundenschlaf) entstehen.
  • Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Falscheinnahme von Medikamenten oder deren Nebenwirkungen als auch durch ungewollte Einnahme von K.-o.-Tropfen.
  • Vergiftungen durch Schlucken fester oder flüssiger Stoffe (Nahrungsmittel, giftige Pflanzen).

Zusätzlich zu diesen Unfällen beinhaltet der Tarif Gold Versicherungsschutz bei:

  • Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen wie Herz-/Kreislaufstörungen, Ohnmachtsanfällen.
  • Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen.

Bild: © vege / fotolia.com

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