Arzneimittelberatung für AXA/DBV-Kunden

Veröffentlichung: 05.10.2016, 05:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die AXA Krankenversicherung AG und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben einen Kooperationsvertrag über eine umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung zu Wechsel- und Nebenwirkungen geschlossen. Krankenvollversicherte Kunden von AXA und der Deutschen Beamtenversicherung (DBV), die täglich fünf oder mehr rezeptpflichtige Medikamente einnehmen, können sich ab 1. Oktober bundesweit in allen teilnehmenden Apotheken kostenfrei zu ihrer Arzneimitteltherapie beraten und einen Medikamentencheck durchführen lassen.

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Ziel der Partnerschaft ist es, die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen sowie die Therapietreue der Patienten zu steigern. Hierzu überprüft der Apotheker bei der Beratung die individuelle Medikation des Versicherten und klärt ihn über mögliche Doppelverordnungen sowie Risiken von Neben- und Wechselwirkungen auf. Bei Bedarf verweist der Apotheker den Patienten an seinen behandelnden Hausarzt.

Interessierte Versicherte müssen lediglich den Beratungsgutschein, den AXA ihnen zusendet, bei einem teilnehmenden Apotheker einreichen und mit diesem einen Termin vereinbaren. Darüber hinaus haben DAV und AXA im Zuge der Kooperation auch eine Direktabrechnung von Rezepten mit einem Einzelwert ab 750 Euro vereinbart.

Die Versicherten können teure Arzneimittel somit direkt über die Apotheke und AXA abrechnen lassen und werden von Vorauszahlungen sowie organisatorischem Aufwand entlastet. Bundesweit können rund 20.000 Apotheken beide Serviceangebote auf freiwilliger Basis anbieten. AXA vergütet ihnen die Beratungsleistung.

Klaus-Dieter Dombke, Leiter Strategisches Leistungs- und Gesundheitsmanagement der AXA Krankenversicherung AG, sagt:

„Mit den Apotheken als bundesweiten, starken Partnern wollen wir dem wichtigen Thema der Polymedikation gerne künftig noch umfassender begegnen."

Bild: © denisismagilov / fotolia.com

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