VSH-Konzept der ERGO weiter verbessert

Veröffentlichung: 04.10.2016, 06:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Im April 2015 führte der Hamburger Fachmakler JOHN für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemeinsam mit der ERGO ein neues Deckungskonzept für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister ein. Nun wurde der Versicherungsumfang als auch die Tarifierung erneuert.

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Mit den Optimierungen geht das Deckungskonzept noch besser auf den Bedarf der Versicherungsnehmer ein, der sich speziell aus dem Wandel des Berufsbildes des Vermittlers, aber auch aufgrund der Gesetzesänderungen und –vorhaben ergibt. Der Schwerpunkt der gemeinsamen Konzeptarbeit liegt darin, eine möglichst weitgehende und eine der tatsächlichen Vermittlungspraxis angepasste Deckung zu bieten.

Christian Lübben, Prokurist bei JOHN Versicherungsmakler GmbH, sagt:

„Dass uns dies zudem zu einer vergleichsweise günstigen Prämie gelungen ist, wird nicht zuletzt die Vermittler erfreuen.“

Das Konzept ist – ausgehend von einer Pflichtversicherung nach § 34 d GewO – mit weiteren Deckungsbausteinen individuell erweiterbar und bietet auch die Absicherung für Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater gemäß § 34 i GewO. Das Deckungskonzept berücksichtigt auch das Erschließen neuer Vertriebswege durch Versicherungsvermittler.

So besteht Versicherungsschutz bereits in der Grunddeckung für die Tätigkeit als Generationenberater / Ruhestandsplaner ohne Zertifizierungsnachweis. Auch die Vermittlung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie für Beratung im Bereich des betrieblichen Entgeltmanagements (Nettolohnoptimierung) ist im Deckungsumfang berücksichtigt.

Weitere zuschlagsfreie Leistungsmerkmale sind u.a.:

  • Weite bAV Klausel für Vermittlung und Beratung nicht nur für versicherungsförmige Produkte
  • Berufsbezogene Service- und Nebentätigkeiten, auch wenn die Grenze der unzulässigen Tätigkeit nicht wissentlich überschritten wurde
  • Integrierte Eigenschaden- und AGG Deckung
  • Versicherungsschutz bei Reputationsschäden
  • Erbenklausel
  • Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadenfall
  • Innovationsklausel

Bei Abschluss eines 3-Jahresvertrages erhalten Vermittler einen Wechselnachlass in Höhe von 20 Prozent auf die ersten beiden Versicherungsjahre.

Bild: © contrastwerkstatt / fotolia.com

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