Lebensversicherer: BaFin rügt Mitteilungspraxis

Mit der Württembergischen Leben, dem Volkswohl Bund, der VGH Provinzial, der R+V und der PB Lebensversicherung halten sich fünf Versicherungsunternehmen bei den jährlichen Standmitteilungen vollumfänglich an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

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Zu diesem Ergebnis kommt die Studie des Policen-Analysehauses Partner in Life S.A. (PiL). Demnach gibt der weitaus größte Teil des Marktes den Versicherten in den jährlichen Standmitteilungen nur einen unvollständigen Überblick über die Entwicklung der Lebensversicherungsverträge, teilweise werden die gesetzlich geregelten Informationen fast vollständig verweigert.

Die Pflicht zur jährlichen Information des Versicherungsnehmers soll dem Versicherungsnehmer während der durchaus langen Laufzeit eines Versicherungsvertrages, Klarheit über die Entwicklung der erworbenen Ansprüche verschaffen. Nur durch die Ausweisung der Sockelbeteiligung an den BWR kann sich der Versicherungsnehmer (insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Rückkauf des Vertrages) über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs, keine Klarheit verschaffen.

Für eine hauseigene Studie analysierte der Policenkäufer die aktuellen Standmitteilungen zu mehr als 90 Prozent des Marktes, darin berücksichtigt sind die 35 größten Lebensversicherer nach Beitragssumme.

Vorstand der PiL, Dean Goff, der jedes Jahr tausende von Standmitteilungen analysiert, bemängelt:

„Leider ist es aber gängige Praxis. Nur wenige Versicherer legen die Karten transparent und nachvollziehbar auf den Tisch.“

Fünf der in der Graphik aufgeführten Versicherer erfüllen den Auslegungsentscheid der BaFin zu 100 Prozent. Die weiterhin aufgeführten Gesellschaften kommen der Vorgabe mehr als 80 bzw. knapp 50 Prozent nach.

Die übrigen untersuchten Versicherer teilen weder mit, wie hoch der Anteil der BWR oberhalb der Sockelbeteiligung ist, noch wie viel der Sockel konkret beträgt und in wieweit diese beiden Werte im mitgeteilten Rückkaufswert (und der Ablaufleistung) enthalten sind oder noch addiert werden müssten.

Die Schlusslichter in puncto Transparenz bezogen auf diese beiden Kennzahlen der BaFin-Rüge sind HUK-Coburg, Nürnberger, Öffentliche Braunschweig, HDI-Gerling, Allianz und einige weitere.

PiL-Studie: Auch Garantieleistung wird nicht korrekt ausgewiesen

Auch die Mitteilungspraxis hinsichtlich der Regelungen der VVGInfoV zur Garantieleistung klafft weit auseinander.

Goff erläutert:

„Hier wünscht man sich einen ähnlich klaren Entscheid der BaFin – und gegebenenfalls des Gesetzgebers - wie zu den Bewertungsreserven.“

Es gäbe keine klare Definition, was die Garantieleistungen alles beinhalten müssen und ein einheitlicher Terminus werde nicht verwendet. Nur wenige Gesellschaften lassen PiL zufolge ihre Kunden unmissverständlich wissen, was zum Ablauf ausgezahlt wird – also die garantierte Leistung inklusive der jeweiligen zum Stichtag fest zugeschriebenen Überschüsse aus der Vergangenheit, wie vom Gesetzgeber gefordert.

Ein Fazit lautet, dass ein und derselbe Versicherer durchaus abhängig vom jeweiligen Tarifverbund, unterschiedlich transparente Wertmitteilungen versendet, weshalb einzelne Kunden besser oder schlechter versorgt werden.

Geprüft wurde, wie viel Prozent der insgesamt 23 relevanten Kennzahlen jedes Jahr mitgeteilt werden, um dem Kunden verbindlich Anhaltspunkte zur Vertragsentwicklung zu geben.

Spitzenreiter in Sachen Transparenz sind die AXA und die Debeka, gefolgt von der Cosmos, Ergo und LVM. Die Schlusslichter bilden die Stuttgarter Lebensversicherung, gefolgt von der Nürnberger Lebensversicherung und der HUK Coburg.

Bild: © aquar / fotolia.com (2 & 3) © Partner in Life S.A.

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