Unter MiFID II Umsatzsteuer auf Provisionen?

Veröffentlichung: 14.07.2016, 05:07 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Provisionen für Anlagevermittlungen der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind auch unter MiFID II umsatzsteuerfrei. Die neuen Zuwendungsregeln bringen keine steuerliche Änderung gegenüber der derzeitigen Rechtslage.

(PDF)
Anzugtraeger-nervoes-37233905-FO-xalanxAnzugtraeger-nervoes-37233905-FO-xalanx

Derzeit kursieren Meldungen, wonach durch die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II Provisionen für Anlagevermittlungen zukünftig der Umsatzsteuerpflicht unterfallen sollen. Dabei greifen die Regeln von MiFID II nicht in das deutsche Steuerrecht hinein.

cms.iewha.x Oliver Korn, Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Richtig ist, dass unter MiFID II das heute schon bestehende Zuwendungsverbot im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen wie z.B. Anlagevermittlungen noch einmal angezogen wird. Jetzt sind Zuwendungen von Dritten, die nicht die Kunden sind, grundsätzlich unzulässig. Ausnahme: Die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und wird zudem dem Anleger gegenüber offengelegt. Hier erfolgt ein Eingriff durch MiFID II, wonach zukünftig die Zuwendung nicht nur darauf ‚ausgelegt‘ sein muss, z.B. eine Anlagevermittlung qualitativ zu verbessern, sondern die Verbesserung muss dazu ‚bestimmt‘ sein“, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Korn, Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Das Zuwendungsverbot und damit einhergehende Fragen gibt es also schon heute. „Durch MiFID II haben wir es mit einer erhöhten Anforderung zu tun. Tatsächlich müssen Institute diese Verbesserung der Wertpapierdienstleistung durch die Zuwendung auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dokumentieren und nachweisen können. Hier gibt es tatsächlich Handlungsbedarf. Doch der ist aufsichtsrechtlicher Natur“, so der auf die Beratung von Finanzdienstleistern spezialisierte Rechtsanwalt Korn.

cms.bsnam.x Daniel Ziska, Seteuerberater bei GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft

Wirkt sich diese Änderung nun auf die Umsatzsteuerpflicht aus? „Nein, die Änderung in MiFID II selber bringt keine steuerliche Änderung“, stellt Steuerberater Daniel Ziska von der GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft fest. „Wir beraten Institute fortlaufend zu solchen Fragen. Die umsatzsteuerliche Problemstellung vor und nach MiFID II ist letztlich dieselbe: Provisionen, gleich ob Abschluss- oder Bestandsprovisionen, sind im Rahmen der  Anlagevermittlung umsatzsteuerfrei. Wird die Vergütung für eine andere Dienstleistung, die nicht umsatzsteuerprivilegiert ist, gezahlt, so fällt dafür Umsatzsteuer an. Das ist überhaupt nichts Neues“, so Ziska.

Das Umsatzsteuerproblem kommt also nicht aus der Reform via MiFID II und wird dadurch auch nicht verschärft. Allerdings warnt auch Steuerberater Ziska:

„Eine Gefahr ist, dass Institute nun für die BaFin extra Dienstleistungen zu dokumentieren versuchen, die die Bestimmung der Qualitätsverbesserung nachweisen. Kollege Rechtsanwalt Korn weist ja zutreffend darauf hin, dass dieser Nachweis geführt und dokumentiert werden muss. Allerdings geht es darum, dass nur die Dienstleistung, also z.B. die Anlagevermittlung, selber verbessert wird und nicht eine neue Dienstleistung daneben stehen muss. Bestandsprovisionen als gestreckte Abschlussprovisionen bleiben aber umsatzsteuerfrei, wenn sie sich nach wie vor auf die qualitativ bessere Vermittlung beziehen. Dies sollten Institute genau anschauen und sich ggf. anwaltlichen und steuerlichen Rat holen.“

Bild: (1) © xalanx / fotolia.com, (2) © GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, (3) © GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Kanzlei JUHN Partner
Steuern

Vom Delikt zum Verbrechen – Was ein Verbrechenstatbestand im Steuerrecht konkret bedeutet

Die Bundesregierung will schwere Steuerstraftaten künftig als Verbrechen einstufen. Damit könnten sich nicht nur die Strafrahmen verschärfen, sondern auch die Möglichkeiten zur Einstellung von Verfahren deutlich verändern. Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Christoph Juhn erklärt in seinem Gastbeitrag, welche rechtlichen Folgen die geplante Neuregelung hätte und warum ein früherer Reformversuch scheiterte.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten aktualisierte Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften. Das Bundesfinanzministerium konkretisiert insbesondere die Dokumentationspflichten und die Möglichkeiten steuerlicher Erleichterungen.Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten aktualisierte Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften. Das Bundesfinanzministerium konkretisiert insbesondere die Dokumentationspflichten und die Möglichkeiten steuerlicher Erleichterungen.Experten/KI
Steuern

Buchführungspflicht 2026: Finanzministerium aktualisiert Regeln für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Das BMF aktualisiert die Buchführungsregeln für Land- und Forstwirte. Was sich bei Buchführungsgrenzen, Anbauverzeichnis und Flächennachweisen ändert.
Was ein Wirtschaftsgut tatsächlich wert ist und welcher Wert in der Bilanz steht, kann erheblich voneinander abweichen. Die neue Trennungstheorie verändert, wann bei einer teilentgeltlichen Übertragung stille Reserven versteuert werden müssen.Was ein Wirtschaftsgut tatsächlich wert ist und welcher Wert in der Bilanz steht, kann erheblich voneinander abweichen. Die neue Trennungstheorie verändert, wann bei einer teilentgeltlichen Übertragung stille Reserven versteuert werden müssen.Experten/KI
Steuern

BMF ändert Trennungstheorie: Wenn das Finanzamt Gewinne besteuert, die niemand gemacht hat

Das BMF übernimmt die modifizierte Trennungstheorie des BFH. Warum bei teilentgeltlichen Übertragungen künftig weniger stille Reserven sofort versteuert werden müssen.
Wann werden steuerlich ausgewiesene Einkünfte zum rentenrechtlichen Hinzuverdienst? Das Sozialgericht München muss klären, wie weit die Rentenversicherung Einkommensteuerbescheide übernehmen darf, wenn spätere Korrekturen älterer Geschäftsvorgänge das steuerliche Ergebnis beeinflussen.Wann werden steuerlich ausgewiesene Einkünfte zum rentenrechtlichen Hinzuverdienst? Das Sozialgericht München muss klären, wie weit die Rentenversicherung Einkommensteuerbescheide übernehmen darf, wenn spätere Korrekturen älterer Geschäftsvorgänge das steuerliche Ergebnis beeinflussen.Redaktion experten.de / KI-generiert
Steuern

Rentenstreit: Wann wird eine spätere Steuerkorrektur zum Hinzuverdienst?

Wie weit darf die Rentenversicherung steuerliche Einkünfte bei der Berechnung des Hinzuverdienstes übernehmen? Darüber muss das Sozialgericht München befinden. Hintergrund ist ein ungewöhnlicher Rentenfall.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

Beihilfe im Wandel
Ausgabe 10/26

Beihilfe im Wandel

Dr. Günther Blaich, Dr. Gerd Sautter und Fabian Ober - INTER
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht