Unter MiFID II Umsatzsteuer auf Provisionen?

Veröffentlichung: 14.07.2016, 05:07 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Provisionen für Anlagevermittlungen der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind auch unter MiFID II umsatzsteuerfrei. Die neuen Zuwendungsregeln bringen keine steuerliche Änderung gegenüber der derzeitigen Rechtslage.

(PDF)
Anzugtraeger-nervoes-37233905-FO-xalanxAnzugtraeger-nervoes-37233905-FO-xalanx

Derzeit kursieren Meldungen, wonach durch die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II Provisionen für Anlagevermittlungen zukünftig der Umsatzsteuerpflicht unterfallen sollen. Dabei greifen die Regeln von MiFID II nicht in das deutsche Steuerrecht hinein.

cms.iewha.x Oliver Korn, Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Richtig ist, dass unter MiFID II das heute schon bestehende Zuwendungsverbot im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen wie z.B. Anlagevermittlungen noch einmal angezogen wird. Jetzt sind Zuwendungen von Dritten, die nicht die Kunden sind, grundsätzlich unzulässig. Ausnahme: Die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und wird zudem dem Anleger gegenüber offengelegt. Hier erfolgt ein Eingriff durch MiFID II, wonach zukünftig die Zuwendung nicht nur darauf ‚ausgelegt‘ sein muss, z.B. eine Anlagevermittlung qualitativ zu verbessern, sondern die Verbesserung muss dazu ‚bestimmt‘ sein“, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Korn, Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Das Zuwendungsverbot und damit einhergehende Fragen gibt es also schon heute. „Durch MiFID II haben wir es mit einer erhöhten Anforderung zu tun. Tatsächlich müssen Institute diese Verbesserung der Wertpapierdienstleistung durch die Zuwendung auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dokumentieren und nachweisen können. Hier gibt es tatsächlich Handlungsbedarf. Doch der ist aufsichtsrechtlicher Natur“, so der auf die Beratung von Finanzdienstleistern spezialisierte Rechtsanwalt Korn.

cms.bsnam.x Daniel Ziska, Seteuerberater bei GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft

Wirkt sich diese Änderung nun auf die Umsatzsteuerpflicht aus? „Nein, die Änderung in MiFID II selber bringt keine steuerliche Änderung“, stellt Steuerberater Daniel Ziska von der GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft fest. „Wir beraten Institute fortlaufend zu solchen Fragen. Die umsatzsteuerliche Problemstellung vor und nach MiFID II ist letztlich dieselbe: Provisionen, gleich ob Abschluss- oder Bestandsprovisionen, sind im Rahmen der  Anlagevermittlung umsatzsteuerfrei. Wird die Vergütung für eine andere Dienstleistung, die nicht umsatzsteuerprivilegiert ist, gezahlt, so fällt dafür Umsatzsteuer an. Das ist überhaupt nichts Neues“, so Ziska.

Das Umsatzsteuerproblem kommt also nicht aus der Reform via MiFID II und wird dadurch auch nicht verschärft. Allerdings warnt auch Steuerberater Ziska:

„Eine Gefahr ist, dass Institute nun für die BaFin extra Dienstleistungen zu dokumentieren versuchen, die die Bestimmung der Qualitätsverbesserung nachweisen. Kollege Rechtsanwalt Korn weist ja zutreffend darauf hin, dass dieser Nachweis geführt und dokumentiert werden muss. Allerdings geht es darum, dass nur die Dienstleistung, also z.B. die Anlagevermittlung, selber verbessert wird und nicht eine neue Dienstleistung daneben stehen muss. Bestandsprovisionen als gestreckte Abschlussprovisionen bleiben aber umsatzsteuerfrei, wenn sie sich nach wie vor auf die qualitativ bessere Vermittlung beziehen. Dies sollten Institute genau anschauen und sich ggf. anwaltlichen und steuerlichen Rat holen.“

Bild: (1) © xalanx / fotolia.com, (2) © GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, (3) © GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule und Geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.Kanzlei JUHN Partner
Steuern

Steuer-Selbstanzeige vor der Reform: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Die Bundesregierung will die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form abschaffen. Damit könnte sich für Unternehmen der Umgang mit alten Steuerfehlern verändern. Denn ob eine fehlerhafte Steuererklärung lediglich berichtigt werden muss oder bereits steuerstrafrechtliche Risiken birgt, ist in der Praxis keineswegs immer eindeutig. Prof. Dr. Christoph Juhn zeigt, worauf es jetzt ankommt.
Bei Einzelveranlagung kann Unterhalt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bereits im Trennungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Höchstrichterlich geklärt ist die Frage noch nicht.Bei Einzelveranlagung kann Unterhalt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bereits im Trennungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Höchstrichterlich geklärt ist die Frage noch nicht.Redaktion experten.de / KI-generiert
Steuern

Unterhalt schon im Trennungsjahr absetzen? Finanzgericht widerspricht Finanzamt

Wer sich im Laufe eines Jahres trennt, konnte Unterhaltszahlungen bislang regelmäßig erst ab dem Folgejahr über das Realsplitting steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Düsseldorf stellt diese Praxis nun infrage: Entscheiden sich Ehepartner für die Einzelveranlagung, kann der Sonderausgabenabzug bereits im Trennungsjahr möglich sein. Noch ist die Rechtsfrage allerdings nicht abschließend geklärt.
Hausmeister, Treppenreinigung oder Winterdienst können die Steuerlast senken. Viele Steuerpflichtige übersehen diese Angaben jedoch in ihrer Nebenkostenabrechnung.Hausmeister, Treppenreinigung oder Winterdienst können die Steuerlast senken. Viele Steuerpflichtige übersehen diese Angaben jedoch in ihrer Nebenkostenabrechnung.Redaktion experten.de / KI-generiert
Steuern

Steuererklärung: Millionen Haushalte verschenken Geld bei den Nebenkosten

Hausmeister, Treppenreinigung oder Winterdienst können die Steuerlast senken. Dennoch verzichten viele Mieter und Wohnungseigentümer offenbar auf diese Entlastung. Nach Berechnungen von Finanztip bleiben dadurch jedes Jahr rund 1,5 Milliarden Euro an möglicher Steuererstattung ungenutzt.
Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher gelten als reale Infrastrukturinvestments. Unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen können sie neben langfristigen Ertragsperspektiven auch Liquiditätsvorteile in der Investitionsphase bieten.Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher gelten als reale Infrastrukturinvestments. Unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen können sie neben langfristigen Ertragsperspektiven auch Liquiditätsvorteile in der Investitionsphase bieten.gerhardt12 / pixabay
Steuern

Photovoltaik und Batteriespeicher: Wann grüne Sachwerte steuerlich interessant werden

Photovoltaik-Parks und Großbatteriespeicher gewinnen als Sachwertanlagen an Bedeutung. Gastautor Marvin Großkrüger erläutert, unter welchen steuerlichen Voraussetzungen Investitionen in Energie-Infrastruktur interessant sein können und warum wirtschaftliche Tragfähigkeit dabei Vorrang vor steuerlichen Effekten haben sollte.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht