BdV bietet Mitgliedern eigenen Risikolebenschutz

Veröffentlichung: 13.07.2016, 08:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) gehört die Risikoleben zu den existenziell wichtigen Versicherungen. Die Mitglieder des BdV haben seit dem 1. Juli die Möglichkeit sich über einen Gruppenvertrag in Kooperation mit der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG gegen das Todesfallrisiko zu versichern.

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Mit dem HUK-Sondertarif hat der BdV einen verbraucherfreundlichen Tarif ausgehandelt, der sich über die Gesundheitsprüfung mittels „Tele-Underwriting“ auszeichnet. Dieses Verfahren ist im Markt noch nicht weit verbreitet. Beim Tele-Underwriting ruft ein gesondert qualifizierter Mitarbeiter des Versicherers den Verbraucher zu einem vereinbarten Zeitpunkt an, spricht mit ihm alle Gesundheitsfragen bis ins Detail durch und kann dann sofort eine verbindliche Entscheidung darüber fällen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertragsabschluss erfolgen kann. Nach Beendigung des Telefonats wird dem Verbraucher ein Protokoll über das Gespräch zugeschickt. Dieses muss geprüft und unterschrieben zurückgeschickt werden. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BDV erklärt:

„Wir versprechen uns durch dieses Verfahren eine sicherere und qualitativ hochwertige Beratung für unsere Mitglieder, wenn es um die heikle Beantwortung der Gesundheitsfragen geht“.

Weitere Besonderheiten des BdV-Tarifs: Alle versicherten Personen werden in die günstigste Berufsgruppe eingeordnet – egal ob Zimmermann/frau oder Bürokaufmann/frau. Zusätzlich verzichtet die HUK auf einen Austausch der Daten von Versicherten mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Dies geschehe nach Angaben des BdV ganz bewusst, da Verbraucher oft unverschuldet in diese Datei geraten und ihnen dadurch der Zugang zu einem existenziellen Versicherungsschutz verwehrt würde.

Der BdV Vertragshalter des Gruppenvertrags ist die BdV-Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführerin Maja Kreßin ist seit über einem Jahrzehnt dem Verbraucherschutz verbunden. Als Mitarbeiterin des BdV und der Verbraucherzentrale Hamburg sowie als Fachanwältin für Versicherungsrecht ist überzeugt:

„Mit diesem Gruppenvertrag konnten wir viele Anforderungen des Verbraucherschutzes umsetzen“.

Bild: © Halfpoint / fotolia.com

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