Sterbegeld: unsinnig oder nicht?
Der Deutsche Sterbekassenverband e. V. erhielt vom Bund der Versicherten (BdV) die Gelegenheit, eine vielfach geäußerte (Fehl-)Einschätzung über Sterbegeldversicherung zu kommentieren. Die fachlich fundierte Stellungnahme wurde als Gastbeitrag vom BdV veröffentlicht. Nichtsdestotrotz zählt der BdV „diese weiterhin zu den unsinnigsten Versicherungen des Versicherungsmarktes.“
"Die Sterbegeldversicherung ist eine durch den Gesetzgeber geschützte Form der Versicherung, mit der Verbraucher für die Bestattung vorsorgen, sodass Hinterbliebene finanziell entlastet sind", erläutert Verbandsvorsitzender Christian Hanf.
Verbraucherschützer platzierten Sterbegeldversicherung jedoch nicht selten auf dem ersten Rang derjenigen Versicherungen, die am wenigsten nützlich seien. Mehr einzuzahlen, als am Ende ausgezahlt wird, erscheint bei flüchtiger Betrachtung verbraucherfeindlich und unnütz.
"Die Ursache dieser Fehleinschätzung ist darin zu sehen, dass lediglich die garantierte Versicherungssumme in die Betrachtung eingeht", erläutert Hanf.
Tatsächlich ist es aber so, dass zusätzlich zur garantierten Versicherungssumme mit der Versicherungsleistung auch Anteile an den erwirtschafteten Überschüssen ausgezahlt werden. Die Gesamtleistung einer guten Sterbegeldversicherung bei einer Sterbekasse beinhaltet mindestens die garantierte Versicherungssumme, die bedeutenden Anteile aus Risikogewinnen und Anteile aus Zinsgewinnen.
Der BdV distanziert sich von der Behauptung, seine eigene Position gegenüber diesem Produkt geändert zu haben. „Gast-Beiträge auf dem Blog stellen nicht unsere Position dar, sondern sind wie üblich Beiträge für eine ausgewogene Diskussion“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Bild: © Thomas Reimer / fotolia.com
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