48-Stunden-Policierungsgarantie mit ‚vers.diagnose‘
Für alle biometrischen Produkte von Swiss Life, MetallRente und KlinikRente ist jetzt eine 48-Stunden-Policierungsgarantie drin. Denn der Vorsorgespezialist Swiss Life ermöglicht den schnelleren und komfortableren Zugang zur Versicherungspolice. Die Voraussetzung dafür ist, dass über den Onlineservice ‚vers.diagnose‘ elektronisch eine Risikoanalyse erstellt wurde und ein eindeutiges Votum (Normalannahme, Risikoausschluss oder Risikozuschlag) vorliegt.
Thomas A. Fornol, Leiter Intermediärvertrieb und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland, erläutet:
„Unsere 48-Stunden-Policierungsgarantie mit vers.diagnose für Produkte der Arbeitskraft- absicherung liefert eine klare Antwort auf die Anforderungen unserer Geschäftspartner und setzt einen neuen Marktstandard.
Swiss Life nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent zum Vorteil von Maklern und Kunden. Die 48-Stunden-Policierungsgarantie mit vers.diagnose verbessert Bearbeitungszeit und Service im Maklergeschäft deutlich und damit auch die Kundenzufriedenheit.“
„Vers.diagnose ermöglicht eine anonyme, sichere und verbindliche Risikoanalyse, die für den Makler kostenlos ist und unmittelbar im Kundengespräch online durchgeführt werden kann“, sagt Katrin Bornberg, geschäftsführende Gesellschafterin der Franke und Bornberg GmbH.
Franke und Bornberg betreibt gemeinsam mit Munich Re ‚vers.diagnose“, die erste elektronische Plattform zur automatisierten parallelen Risikoprüfung und Annahmeentscheidung für biometrische Risiken. Bornberg erklärt:
„Durch die 48-Stunden-Policierungsgarantie unterstreicht Swiss Life das Vertrauen in ‚vers.diagnose‘ als modernes und sicheres Instrument für die elektronische Risikoanalyse.“
Damit ist Swiss Life der erste Anbieter, der für alle Produkte rund um den Arbeitskraftschutz eine 48-Stunden-Policierungsgarantie bietet: Von Berufsunfähigkeit über Erwerbsunfähigkeit bis hin zur Absicherung der Grundfähigkeiten. Voraussetzung ist, dass die Risikoprüfung über ‚vers.diagnose‘ elektronisch und nicht manuell erfolgt. Das Votum muss zudem eindeutig sein und entweder Normalannahme, Ausschluss oder Zuschlag lauten. Möglichen Erschwerungen wie Zuschlag oder Ausschluss muss der Kunde zustimmen.
Bild: © olly / fotolia.com
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