Risiko Internet - Haftungsfalle Teil 2

Veröffentlichung: 01.06.2016, 05:06 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Für Berater und Vermittler ist das Internet ein immer wichtigeres Arbeits- und Marketing-Instrument. Hier liegen werbewirksame Homepages, können Produkte direkt verkauft werden, recherchieren wird zum Kinderspiel und Online-Tarifrechner erleichtern die Angebote. Doch so vielseitig die Möglichkeiten der schnelllebigen Internetnutzung sind, so mannigfaltig sind auch ihre sich täglich ändernden Gefahrenquellen und damit im worst case mögliche Schadenersatzansprüche.

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Fettnäpfchen „Datenschutzverletzung“ – Abmahnungen drohen

Die sich fast wöchentlich ändernden Risiken für Berater und Vermittler sollten in den VSH-Policen abgebildet und berücksichtigt sein. Doch sind sie das in vollem Umfang? Nehmen wir den Datenschutz als Beispiel. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Datenschutz betreffen Vermittler und Berater gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie als Einzelunternehmer oder in einem größeren Unternehmen tätig sind.

Was passiert also, wenn vertrauliche Kundendaten durch einen einzigen falschen Klick über den E-Mail-Verteiler versehentlich an Dritte gelangen? Schon ein einziger kleiner Fehler kann verheerende Folgen haben – rechtlich und wirtschaftlich. Und wer kann von sich behaupten, er sei im manchmal hektischen Tagesgeschäft 100prozentig davor geschützt, Fehler zu machen?

Wer haftet, wenn ein Virus durch eine E-Mail ohne das Wissen des Betroffenen, mit großer Reichweite weiter verteilt wird? Was, wenn der Virus bei den neuen Empfängern Daten raubt oder Betriebssysteme zerstört und nachgewiesen werden kann, dass die Kette der Unannehmlichkeiten ihren Ursprung beim Vermittler hatte?

Auch, wenn Datendiebstahl und ein fehlerhafter Versand einer E-Mail durch Hacker (der wird eher selten erwischt) oder einen Mitarbeiter ausgelöst wurden, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden? Um für solche Angriffe und Fälle selbst ausreichend abgesichert zu sein, ist im Vorfeld ein Blick in die VSH-Police der Vermittler ratsam.

Risiken und Nebenwirkungen der Webseite – VSH versicherbar?

Wie up to date sind die Webseiten der Vermittler? Ein kleiner Test für Vermittler und Berater: Hat das Impressum alle rechtlich vorgeschriebenen Inhalte? Sind Haftpflichtversicherung mit Namen, Adresse und Versicherungsnummer angegeben? Ist die Datenschutzerklärung vollständig (inkl. Social Media und Google plus und Xing / LinkedIn)? Gibt es einen Extra-Button auf der Homepage und ist mit einem Klick erreichbar? Ist ein Facebook-Like-Button auf der Website? Achtung, hier greift wieder der Datenschutz und schon ist eine Homepage abmahnfähig. Geändert wurde das im November 2015. (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen).

Vermittler benutzen gerne Superlative: Das Beste, das Interessanteste, das Größte, usw. Darüber freuen sich gegebenenfalls die Mitbewerber, die mit einer Abmahnung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht häufig nicht lange auf sich warten lassen. Diese Abmahnungen können sehr teuer und somit existenzgefährdend werden, vor allem wenn kein ausreichender Versicherungsschutz für die Verteidigung oder für den Kostenausgleich für die zuvor genannten Risiken besteht.

Manchen Vermittlern liegt das Texten einfach nicht. Sie bedienen sich nach der Recherche im Internet gut klingender Texte und übernehmen diese ungeprüft aus Zeit- und Kostengründen. Häufig werden auch Muster-Vorlagen ohne rechtliche Prüfung bei der eigenen Werbung eingesetzt. In den letzten Jahren ist aber eine hocheffiziente Abmahn-Industrie entstanden ist. Durch das Teilen (Social Media, Internet) fremder Texte und Inhalte steigt das Risiko einer Abmahnung erheblich, nicht nur von Seiten der Ursprungsquelle, sondern auch von Seiten des Urhebers dieser Texte. Die Möglichkeit einer Haftung ist besonders groß, wenn sich Vermittler mit ihrer Webseite ein gutes Ranking in den wichtigen Suchmaschinen (Google, Bing, Yahoo) erarbeitet haben.

Mehr Sicherheit durch VSH-Policen-Check und permanent optimierte Rahmenverträge

Die langjährige Erfahrung des Fachberaterteams der Conav bei der VSH-Policen- und VSH-Deckungssummen-Prüfung führten zu besseren und umfangreicheren Leistungen im VSAV-Best-Netto-Tarif. So deckt dieser jetzt auch Inhalte, Leistungen und Risiken ab, die im Zusammenhang mit dem gewerblichen Einsatz des Internets und der EDV stehen. Dazu gehören der Internetauftritt der Vermittler, die eingesetzten Service-Tools wie Online-Vergleichsrechner und Abwicklungstools, getroffene Werbe- und Marketingaussagen sowie Schäden durch Viren und Probleme aufgrund von Internet-Piraterie. Neben den schnell wachsenden beruflichen Vorgaben für die Bereiche Datenschutz und Geheimhaltung, die versichert sind, wurde der Tarif jetzt um Haftpflichtansprüche für unmittelbar verursachte Vermögensschäden aufgrund von Datenschutzgesetzen, Vertraulichkeits-, Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen sowie Vertragsstrafen mit einem jährlichen Sublimit von insgesamt 500.000 Euro erweitert.

Wenn Vermittler feststellen, dass ihre bestehende VSH-Police nicht alle genannten Bereiche absichert, können sie die erkannten Lücken mit dem VSH-ON-TOP-SCHUTZ sofort unter www.vsh-netto.de ergänzen und schließen. Meist sind die betroffenen Vermittler von der geringen Jahresprämie überrascht. Der Tarif wird auch über das Fachberaterteam der Conav Consulting mit Beratung (Tel. 07138 810 999 – 0) umgesetzt. Weitere Informationen zu optimalen VSH-Inhalten gibt es in dem www.vsh-ebook.de für Berater und Vermittler, das zum kostenfreien Download bereit steht.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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