Vom Wohnraum in die virtuelle Sphäre - aber sicher

Veröffentlichung: 02.08.2018, 05:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Mehr als 50 Millionen Deutsche sind täglich online, und das im Schnitt zweieinhalb Stunden lang. Leider ist auch Cyber-Kriminalität zum Normalfall geworden. Fast jeder zweite Internetnutzer wurde bereits Opfer von Kriminalität im Netz. 54 Prozent der Betroffenen erlitten dabei einen finanziellen Schaden. Seit Juli bietet nun der VGH auch Privatkunden einen Cyberschutz an.

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Dass der eigene Computer gehackt wird, alle Fotos, Kontakte, Dateien und Musiktitel schlagartig weg sind, ist nur eine von vielen Gefahren. Dazu zählen auch Ein- oder Verkäufe im Internet:

Kathrin Hoffmann, Direktionsbeauftragte der VGH für Cyberrisiken, weiß:

„Jeder Fünfte ist beim Online-Shopping schon einmal Betrügern aufgesessen. Ebenso beliebt bei Netzstraftätern ist das Phishing, das Ausspionieren persönlicher Daten und Passwörter, das Abfangen von Kreditkartendetails, Kontonummern, PINs und TANs. Die eigene Identität wird gestohlen und rufschädigend für kriminelle Zwecke missbraucht. Unerwünschte E-Mails und Schadprogramme werden ohne eigenes Wissen unter dem Namen des Opfers versandt, um zum Beispiel das Betriebssystem der Empfänger zu beschädigen.“

CyberSchutz für Eigenschäden und Haftpflichtansprüche

Angesichts dieser potenziell kostspieligen Risiken erweitern neue Cyber-Deckungen aus einem Guss das bestehende Versicherungsportfolio der VGH – wie die Hausrat-, private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Sie decken sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter.

Ein optionaler Cyber-Rechtsschutz trägt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen – auch im Falle des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen im Internet. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Hoffmann dazu:

„Schon die arglose Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann empfindlich teuer werden.“

Cyber-Attacken: Die Frage ist nicht ob, sondern wann

Wer Opfer von Cyber-Kriminellen wird, gerät in der kritischen ersten Phase schnell in Panik und fühlt sich gegenüber einem unsichtbaren Angreifer hilflos. Zum Servicepaket gehören deshalb auch ein rund um die Uhr besetzter telefonischer Notdienst für umgehende Hilfe sowie die Vermittlung erfahrener IT-Spezialisten, die sich kurzfristig darum kümmern, den Schaden zu analysieren, zu beheben und Daten wiederherzustellen.

Erstberatung bei Cyber-Mobbing

Auch nicht-materielle Schäden wie Cyber-Mobbing können Folgekosten verursachen. So bietet der VGH CyberSchutz auf Wunsch Zugang zur psychologischen Erstberatung, wenn etwa Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien von ihren Mitschülern diskriminiert werden.

Zum Leistungsspektrum gehört auch, rechtswidrige Äußerungen über Versicherte im Internet zu löschen. Umgekehrt schützt der Cyber-Haftpflichtbaustein vor Ansprüchen Dritter, wenn das eigene Kind ohne Wissen der Eltern zu den „Tätern“ gehört.

Bild: © Alexander Limbach / fotolia.com

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