Was verdienen Einzelhandelskaufleute?
Das Projekt „LohnSpiegel“ erhebt und analysiert die Einkommens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Deutschland. Das Bruttomonatseinkommen der Einzelhandelskaufleute liegt bei einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich bei 2.329 Euro, ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind bei Monatseinkommen und Sonderzahlungen deutlich besser gestellt.
Einzelhandelskaufleute ohne Tarifvertrag beziehen durchschnittlich 2.204 Euro Gehalt im Monat. Besteht im Betrieb ein Tarifvertrag, dürfen sich die Beschäftigten auf ca. 335 Euro mehr Gehalt pro Monat freuen. Die Hälfte der beschäftigten Einzelhandelskaufleute verdient allerdings weniger als 2.307 Euro brutto im Monat. Dies belegen Daten einer Online-Umfrage des Internetportals www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Insgesamt nahmen 418 Einzelhandelskaufleute an der Umfrage teil.
Mit der Berufserfahrung steigt üblicherweise auch das Einkommen. Die Umfrageergebnisse belegen, dass Berufsanfänger (bis zu einem Jahr als Einzelhandelskaufmann/frau tätig) mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von ca. 2.066,00 Euro auskommen müssen. Bei mehr als 20 Jahren kann mit ca. 2.565,00 Euro brutto pro Monat gerechnet werden.
Tarifbindung
In tarifgebundenen Betrieben liegt das Monatseinkommen mit durchschnittlich bei 2.539 Euro um 15,2 Prozent über dem Gehalt der Kollegen/innen in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Ca. 39 Prozent der befragten Personen geben an, in einem Betrieb mit tarifvertraglicher Regelung zu arbeiten.
Sonderzahlungen
Ca. 61 Prozent der Befragten erhalten ein Weihnachtsgeld und ca.59 Prozent beziehen Urlaubsgeld. In Unternehmen mit Tarifverträgen erhalten ca. 79 Prozent der Befragten ein Weihnachtsgeld, in Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich knapp 53 Prozent
Überstunden
Rund 44 Prozent aller befragten Einzelhandelskaufleute geben an, im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart zu arbeiten. 74 Prozent bekommen dafür eine entsprechende Bezahlung oder auch Freizeitausgleich. 26 Prozent der Befragten erhalten keine Überstundenvergütung.
Zufriedenheit
Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht zufrieden) bis 5 (in jeder Hinsicht zufrieden) unterscheidet sich die Arbeitszufriedenheit der Einzelhandelskaufleute nicht von dem Gesamtwert aller Befragten. In den Kategorien „Zufriedenheit mit der Bezahlung“, „Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie „Zufriedenheit mit der Menge an Freizeit“ geben die Einzelhandelskaufleute jedoch jeweils eine geringere Zufriedenheit an als die Beschäftigten insgesamt. Die Beurteilung der Arbeitsbelastung der Einzelhandelskaufleute unterscheidet sich kaum von der Durchschnittsbewertung aller Beschäftigten. Allein die körperliche Erschöpfung durch die Arbeit wird von den Einzelhandelskaufleuten deutlich höher eingestuft als bei den Beschäftigten insgesamt.
Fazit
Die genannten Bruttogehälter ermöglichen den Einzelhandelskaufleuten bezogen auf den Lebensstandard, auch unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede, keine großen Sprünge. Private Altersvorsorge ist, wenn überhaupt, nur mit sehr geringen Beträgen möglich. Eine Arbeitskraftabsicherung oder auch private Gesundheitsvorsorge müsste dann bereits zurückstehen.
Zum LohnSpiegel
Alle LohnSpiegel-Daten werden im Rahmen einer kontinuierlichen Online-Erhebung ermittelt, an der man sich freiwillig und anonym auf www.lohnspiegel.de beteiligen können. Die Befragung ist nicht repräsentativ, liefert durch die sehr hohe Fallzahl aber verlässliche Orientierungsdaten. Zurzeit bietet der LohnSpiegel einen Gehalts-Check für über 380 Berufe.
Bild: (1) © zeremskimilan / fotolia.com (2) © WSI Lohnspiegel Datenbank
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