Neue Ertragswertrichtlinie für Gebäudebewertung

Veröffentlichung: 23.03.2016, 06:03 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Immobilien stehen nach wie vor hoch im Kurs. Das Vermittlungsgeschäft ist dabei nach wie vor von einer unverändert ändert hohen Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie einem knapper werdenden Angebot an Gebrauchtobjekten. Gerade bei der Veräußerung / dem Erwerb von Gebrauchtobjekten ist die Wertermittlung der Immobilie ausschlaggebend. Nun tritt eine Richtlinie in Kraft.

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Bereits am 04. Dezember 2015 wurde die neue Ertragswertrichtlinie (EW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ändert sich die Wertermittlung für Immobilien, denn die Richtlinie er-setzt die bisher geltenden Regelungen der WertR 2006.

Künftig sind die folgenden wichtigen Änderungen in der Bewertungspraxis zu beachten:

  • Mit dem periodischen Ertragswertverfahren können trotz wechselnder Erträge Objekte noch genauer bewertet werden.
  • Für die Berechnung der Bewirtschaftungskosten wurden neue Werte eingeführt.
  • Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale wurden neu gegliedert und genauer definiert.

Die praxisbewährte und selbsterklärende Software-Lösung „Gebäudebewertung direkt“ bietet dafür eine umfassende Unterstützung um eine hieb- und stichfeste Wertermittlung nach aktuellem Stand sicherzustellen.

Ein fertig vorbereiteter Bewertungsablauf, zahlreiche vorformulierte Textbausteine zur Gutachtenerstellung sowie viele Beispielbewertungen erleichtern die Verkehrswertberechnung. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.gebaeude-wertermittlung.de

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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