Auch 2026 bringt der Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich. Steuerberater Tomas Aksöz wirft in seinem Gastbeitrag einen fundierten Blick auf die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen. Wer seine steuerliche Planung frühzeitig anpassen möchte, erhält hier praxisnahe Einblicke und konkrete Hinweise zur Vorbereitung.
Alle Jahre wieder bringt der Januar zahlreiche steuerliche
Änderungen. Geht es dabei nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung, stellen die Neuerungen für 2026 genau die richtigen Weichen für einen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland. „Zwar zeigt sich angesichts der wegweisenden Reform der Haushaltsregeln beispielsweise auch der IWF vorsichtig optimistisch, allerdings mahnen Ökonomen, die zusätzlichen Milliarden in hochwertige Lockerungen zu stecken, anstatt auf finanziell kostspielige Maßnahmen zu setzen“, weiß der Steuerberater Tomas Aksöz. Sie plädieren etwa für weniger Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, höhere Abgaben auf Alkohol und eine generelle Reduktion umweltschädlicher Subventionen. „Bislang stoßen solche Vorschläge hierzulande jedoch nur bedingt auf offene Ohren“, so der Profi und verrät, welche Änderungen Unternehmen unbedingt im Blick halten sollten, um sich 2026 steuerlich optimal aufzustellen.
Steuersatzsenkung – weniger Steuer ab 2028
Einige Reformen mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Steuerplanung wurden bereits im
Sommer 2025 angestoßen – allen voran das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. Das soll bis 2029 Entlastungen von rund 46 Milliarden Euro bringen, wobei nicht alle darin enthaltenen Reformen bereits 2026 greifen. Ab 2028 senkt der Gesetzgeber etwa den Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 auf 10 Prozent und reduziert den Steuersatz nach § 34a EStG (Thesaurierungsbegünstigung) für einbehaltene Gewinne in mehreren Stufen auf 25 Prozent. „Solche Einzelmaßnahmen spielen aktuell vor allem für Planungsrechnungen eine Rolle“, betont der Profi.
Abschreibungen als Investitionsbooster
Konkrete Benefits ermöglicht bereits jetzt die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Afa bis Ende 2027 auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie soll Anreize für Investitionsentscheidungen setzen, wobei der anwendbare Abschreibungssatz maximal das Dreifache des linearen Afa-Satzes betragen und gleichzeitig eine Obergrenze von 30 Prozent nicht überschreiten darf. Mit der degressiven Abschreibung können Unternehmen Investitionen schneller steuerlich geltend machen. Das erhöht den Liquiditätsspielraum und erleichtert die Entscheidung für größere Anschaffungen.
Die E-Autos kommen
Auch die Anschaffung von betrieblichen Elektrofahrzeugen soll attraktiver werden. „Bis Dezember 2027 gilt dafür ein stark beschleunigtes Abschreibungsmodell“, erklärt Aksöz. Im Anschaffungsjahr lassen sich 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. In den folgenden fünf Jahren sind es gestaffelt jeweils, 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Damit einher geht die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen. „Für die private Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge wurde die Grenze von bisher 70.000 auf 100.000 Euro angehoben“, sagt der Steuerprofi. So können künftig auch höherpreisige Stromer steuerlich begünstigt als Dienstwagen genutzt werden.
F&E profitiert von zusätzlichen Millionen
Ab 2026 gibt es mehr Geld für Forschung. Dafür wird die Forschungszulage deutlich ausgeweitet – vor allem durch die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 5 FZuIG). „Anders als bisher können sich Unternehmen so 12 Millionen Euro pro Jahr anrechnen lassen“, erklärt Aksöz. Außerdem werden die Stundensätze für Unternehmer, die selbst am Forschungsprojektmitarbeiten, verbessert. „Ab 2026 sind es 100 Euro pro Stunde für maximal 40 Stunden in der Woche“, fügt der Steuerprofi hinzu. Neu ist außerdem, dass ein Teil der allgemeinen Betriebskosten gefördert wird. Aufwendungen für Strom, Miete und Verwaltung müssen künftig nicht mehr einzeln berechnet werden. Ab 2026 gibt es einen Gemeinkosten Pauschalsatz von 20 Prozent, der auch dann gilt, wenn Unternehmen Teile der Forschung an andere Firmen oder Institute auslagern.
Globale Mindeststeuer greift
Seit 2024 unterliegen große Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro den Regeln der neuen globalen Mindeststeuer. „Sie soll sicherstellen, dass multinationale Konzerne unabhängig von Tricksereien oder Verschiebungen von Gewinnen in Steueroasen weltweit ein Mindestmaß von 15 Prozent an Steuern zahlen“, so der Profi. In Deutschland wurden die Vorgaben mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) umgesetzt, sodass betroffene Konzerne bis spätestens 30. Juni 2026 umfangreiche Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen und ihre effektiven Steuerquoten nachweisen müssen.
Weitere Änderungen im Überblick
Zusätzlich treten 2026 zahlreiche kleinere Anpassungen in Kraft, etwa die Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro, neue Rechengrößen für die Sozialversicherung sowie eine vereinheitlichte Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Zudem profitieren gemeinnützige Organisationen von höheren Freibeträgen für Ehrenamt und Übungsleiter, und der Wechsel in die private Krankenversicherung wird ab einem Jahreseinkommen von 77.400 Euro möglich. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch wenn die Pflicht zur elektronischen Rechnung erst ab 2027 scharfgestellt wird, empfiehlt sich bereits jetzt die Umstellung. „Wer diese Punkte kennt, kann viele Details geschickt in die Unternehmensplanung integrieren“, so Aksöz.
Zur Person:
Tomas Aksöz ist Steuerberater und Diplom-Kaufmann mit Expertise in steuerlicher Beratung mittelständischer Unternehmen, internationalem Steuerrecht sowie in steuerlichen Prozessen und Governance im Konzernumfeld. Nach Stationen bei KPMG und einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gründete er 2017 seine eigene Beratungspraxis. Er steht für moderne, digital gedachte Steuerberatung, die fachliche Tiefe mit strategischem Weitblick verbindet. Derzeit baut er in Hamburg eine Steuerberatungsgesellschaft auf, die Kanzleiexpertise und Konzernberatung vereint.
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