BVI drängt auf Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Veröffentlichung: 12.08.2025, 09:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Der BVI Bundesverband der Immobilienverwalter e. V. mahnt, die im Koalitionsvertrag angekündigte Pflicht zur Elementarschadenversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) schnell umzusetzen – und rät Eigentümern, nicht auf die Politik zu warten. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse sei ein umfassender Schutz gegen Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck unerlässlich.

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Der BVI Bundesverband der Immobilienverwalter e. V. mahnt, die im Koalitionsvertrag angekündigte Pflicht zur Elementarschadenversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) schnell umzusetzen – und rät Eigentümern, nicht auf die Politik zu warten.Der BVI Bundesverband der Immobilienverwalter e. V. mahnt, die im Koalitionsvertrag angekündigte Pflicht zur Elementarschadenversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) schnell umzusetzen – und rät Eigentümern, nicht auf die Politik zu warten.DALL-E

„Wohnungseigentümer sollten der geplanten Versicherungspflicht unbedingt zuvorkommen, denn sie ist längst überfällig – nicht zuletzt, weil Politik und Gesellschaft viel zu lange weggeschaut haben“, warnt BVI-Präsident Thomas Meier. Als Beispiel verweist er auf die Flut im Ahrtal 2021, die zahlreiche Eigentümergemeinschaften ohne ausreichenden Schutz traf und teils existenzbedrohende Schäden verursachte.

Versicherungslücke bei Wohngebäuden

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfügen nur rund 54 Prozent der Wohngebäude in Deutschland über eine Elementarschadenversicherung. Für den BVI ist das deutlich zu wenig. Die jüngsten Hochwasser- und Starkregenereignisse 2025 zeigen nach Ansicht des Verbands, dass Unwetter nicht nur klassische Risikogebiete treffen, sondern auch Regionen, die bislang als unauffällig galten.

Fünf Policen als Fundament

Neben der Elementarschadenversicherung empfiehlt der Verband eine umfassende Überprüfung des Versicherungsschutzes von GdWE. Die Basis bilden:

  • Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, möglichst mit Unterversicherungsverzicht)
  • Elementarschadenversicherung (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (bei Schäden auf Gemeinschaftseigentum)
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (bei Öltanks)
  • Beiratshaftpflichtversicherung (Schutz des Privatvermögens ehrenamtlicher Beiräte)
  • Ergänzend können, je nach Bedarf, Policen wie Hausgeldausfall- oder Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Gesetzliche Pflicht mit Folgen

Kommt die Pflicht, müssen GdWE sicherstellen, dass alle Gebäudeteile vollständig versichert sind. Das erfordert Beschlüsse in Eigentümerversammlungen, Anpassung von Rücklagen und klare Abläufe für den Schadenfall. Meier fordert, dass eine Einführung fair gestaltet wird – mit klaren Vorgaben und Übergangsfristen.

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