Teurer Anreiz? Warum die Aktivrente mehr kostet als nützt
Die Bundesregierung will mit der steuerfreien Aktivrente ältere Menschen zum Weiterarbeiten bewegen. Doch eine aktuelle IW-Studie warnt: Der Nutzen ist ungewiss – die Kosten aber immens.
Mit der geplanten Aktivrente sollen Ruheständler künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Ziel ist es, den steigenden Fachkräftemangel zu mildern. Doch das Vorhaben birgt laut einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) erhebliche fiskalische Risiken: Insgesamt könnten dem Staat pro Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen – bei unklarer arbeitsmarktpolitischer Wirkung.
Besonders hohe Kosten verursacht die Maßnahme bei älteren Selbstständigen. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe erzielte laut IW ein Erwerbseinkommen von über 24.000 Euro jährlich – im Schnitt sogar rund 68.000 Euro. Allein für diese Teilgruppe würde die Steuerbefreiung rund 1,2 Milliarden Euro jährlich kosten. Insgesamt betrifft die Reform über 600.000 aktive Rentner und Selbstständige, die aktuell jenseits der Regelaltersgrenze noch arbeiten.
Fraglich bleibt laut IW jedoch, ob die Maßnahme überhaupt zusätzliche Erwerbstätigkeit im Alter anstößt. „IW-Befragungen zeigen, dass für die meisten Beschäftigten, die über ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen, Motive wie Spaß an der Arbeit und soziale Kontakte überwiegen. Finanzielle Motive spielen eine untergeordnete Rolle“, erklärt IW-Rentenexpertin Ruth Schüler.
In ihrem Fazit schreiben die Studien-Autoren: „Eine Begünstigung von langjährig Versicherten vor der Regelaltersgrenze könnte Ältere ab 63 Jahren dazu motivieren, ihren Renteneintritt vorzuziehen und parallel zur Altersrente weiterzuarbeiten.“
Über die Studie:
Die Auswertung basiert auf Daten der Deutschen Rentenversicherung und des Sozio-oekonomischen Panels. Um die steuerlichen Mindereinnahmen zu beziffern, werden die Altersrentner über der Regelaltersgrenze, die Selbstständigen über der Regelaltersgrenze und die besonders langjährig Versicherten unter der Regelaltersgrenze mit einem bis dato einkommensteuerpflichtigen Hinzuverdienst identifiziert. Für diese drei Gruppen werden jeweils sechs Untergruppen gebildet, indem Rententerzile gebildet werden und unterschieden wird, ob der einkommensteuerpflichtige Hinzuverdienst über 24.000 Euro liegt oder nicht. Für jede Gruppe werden dann die Anzahl der Personen und das durchschnittliche Erwerbseinkommen ermittelt, anschließend wird für jede Gruppe der durchschnittliche Steuersatz berechnet. Um die steuerlichen Mindereinnahmen pro Gruppe zu berechnen, wird die Anzahl der Personen in der jeweiligen Gruppe mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen und dem Steuersatz multipliziert.
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