Fehlerhafte Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge? DRV weist Vorwürfe zurück
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat am Mittwoch Stellung zu Berichten genommen, wonach rund 22 Millionen Rentenzahlungen fehlerhaft berechnet worden seien. Im Zentrum der Kritik stand die Umsetzung der zum 1. Januar 2025 wirksam gewordenen Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent.
Die DRV weist diese Vorwürfe entschieden zurück: Die Renten seien korrekt und rechtskonform berechnet worden. Grundlage der Umsetzung ist die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (PBAV 2025), die am 20. Dezember 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Aufgrund der sehr kurzfristigen gesetzlichen Vorgaben sowie der gleichzeitigen Einführung der kinderbezogenen Beitragssatzstaffelung wurde festgelegt, dass die tatsächliche Anpassung bei Rentnerinnen und Rentnern erst zum Juli 2025 im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Verfahrens erfolgen solle.
Um die rückwirkende Belastung auszugleichen, wurde der Beitragssatz im Juli einmalig auf 4,8 Prozent erhöht – ein rechnerischer Ausgleich für die Beiträge der ersten sechs Monate 2025. Ab August 2025 gilt dann der neue allgemeine Beitragssatz von 3,6 Prozent fortlaufend. Die DRV betont, dass alle Betroffenen bereits im Juni mit ihren neuen Rentenbescheiden über die Änderungen informiert worden seien.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent kann zu leichten rechnerischen Abweichungen beim Einmalbeitrag führen – bei einer Monatsrente von 1.000 Euro belaufe sich die Differenz beispielsweise auf 0,45 Euro. Dennoch seien die Vorgaben vollständig gesetzeskonform umgesetzt worden, so die Rentenversicherung.
Die DRV hat auf ihrer Internetseite zusätzliche Fragen und Antworten zur Pflegebeitragserhöhung bereitgestellt, um für Transparenz zu sorgen.
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