Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung: Kein Tarif erreicht Gold

Veröffentlichung: 05.08.2025, 16:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Grundfähigkeitsversicherung: Nur 34 von 135 getesteten GF-Tarifen erfüllen die Marktstandards, so infinma. Erneut wurde keine Gold-Auszeichnung vergeben. Woran liegt’s?

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Die Kölner Analysegesellschaft infinma hat eine aktuelle Untersuchung zu den Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung (GF) veröffentlicht – mit einem klaren Ergebnis: Von 135 geprüften Tarifen erfüllen nur 34 Produkte von 9 Anbietern alle definierten Marktstandards oder übertreffen diese. Damit konnten sie das begehrte infinma-Marktstandard-Siegel erhalten. Ein Gold-Siegel wurde jedoch erneut nicht vergeben.

Das Verfahren basiert auf der Auswertung von 17 konkreten Kriterien in den Versicherungsbedingungen. Die am häufigsten vorkommende Ausprägung jedes Kriteriums gilt als Marktstandard. Produkte, die diesen Standard mindestens erfüllen, können ein Siegel erhalten – je nach Anzahl der übertroffenen Kriterien in Bronze, Silber oder Gold.

Kritik an Mitteilungspflichten, Lob für Nachbesserungen

„Wir sehen in der Grundfähigkeitsversicherung weiterhin eine hohe Dynamik, allerdings vor allem bei der Anzahl und Definition der versicherten Leistungsauslöser“, erklärt Stephan Franz, verantwortlicher Analyst bei infinma. Zugleich wurden einige Verbesserungen positiv hervorgehoben: Die Infektionsklausel, während der Corona-Zeit eingeführt, habe sich etwa zum Marktstandard entwickelt. Auch Upgrade-Optionen auf höherwertige Tarife seien inzwischen branchenüblich.

Ein Kritikpunkt bleibt jedoch bestehen: „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsbezug unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben“, so Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma. Diese Regelung sei in der BU bereits vor Jahren gestrichen worden. Für Kunden sei diese Pflicht schwer erfüllbar – und auch aus Sicht der Versicherer verzichtbar, da eine Leistungsnachprüfung ohnehin jederzeit möglich sei. Die ungleiche Mitwirkungspflicht in GF- und BU-Tarifen bezeichnet Schulz als „für Kunden und Berater weitgehend unverständlich“.

Unabhängiges, nicht manipulierbares Verfahren

Ein Vorteil der Marktstandards sei laut Franz die vollständige Neutralität: „Wir haben – anders als bei Ratings – keinen Einfluss auf das Ergebnis. Es gibt auch keine Gewichtung von Kriterien, wodurch wir eine Bevormundung der Nutzer bewusst vermeiden.“
Die vollständigen Ergebnisse sind online abrufbar unter infinma.com.

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