Das Beste aus zwei Welten: Wenn Riester und Rürup zu einem echten Zukunftsmodell verschmelzen
Wie kann eine zeitgemäße Altersvorsorge aussehen? Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung sieht erheblichen Reformbedarf – und liefert mit seinem Team konkrete Vorschläge. In seinem Gastbeitrag erklärt er, warum die Riester-Rente nicht abgeschafft, sondern modernisiert werden sollte, welche Chancen die Frühstartrente bietet und was von der Bundesregierung jetzt gefordert ist. Der Text erschien zuerst im expertenReport 07/25.
Die aktuelle Bundesregierung hat sicherlich zunächst einmal andere Probleme wie zum Beispiel Ukrainekrieg, Zolldrohungen von Trump und so weiter, die gelöst werden müssen. Das Thema Altersvorsorge wird jedoch spätestens Ende 2025 bzw. in 2026 angepackt werden müssen. Bei der gesetzlichen Rente scheinen sich CDU/CSU und SPD gemäß Koalitionsvertrag einig zu sein, dass das Rentenniveau zumindest bis 2031 bei 48 Prozent gehalten wird. Aus fachlicher Sicht ist diese Maßnahme nicht optimal, da dadurch eine nicht unbeachtliche Beitragserhöhung für die Arbeitnehmer die Folge sein wird. Zudem sorgt das Rentenniveau von 48 Prozent bei weitem nicht dafür, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Deshalb muss die private und betriebliche Altersversorgung (bAV) unweigerlich gestärkt werden.
Zur bAV sind im Koalitionsvertrag letztendlich nur pauschale Aussagen wie zum Beispiel, dass die bAV gestärkt und vereinfacht und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden soll, zu finden. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wird in keinster Weise angesprochen. Somit ist viel Spielraum bei der Umsetzung vorhanden – wir müssen uns also gedulden, wohin hier die Reise geht.
Im Koalitionsvertrag ist auch ein neues Thema zu finden: Die Frühstartrente. Diese Frühstartrente soll bereits zum 1.1.2026 eingeführt werden. Bei dieser sollen die Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Kapital kann erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Sicherlich ein guter Ansatz, der in Kombination mit einer reformierten Riester-Rente ein sehr gutes Gesamtkonstrukt ergeben kann.
Zur privaten Altersvorsorge gibt es im Koalitionsvertrag eine relativ kurze Passage, in der auf die Absicht hingewiesen wird, ein neues Vorsorgeprodukt anstelle der Riester-Rente einzuführen. Bei dem neuen Anlageprodukt soll auf zwingende Garantien verzichtet sowie die Kosten reduziert werden. Zudem soll der Förderkreis ausgeweitet werden.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat dazu einen Reformvorschlag veröffentlicht (abrufbar siehe QR-Code). In diesem Reformvorschlag wird die Riester-Rente für alle gefordert, das heißt keine Unterscheidung mehr zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderfähigkeit – eine wesentliche Vereinfachung für die Praxis. Darüber hinaus schlägt das IVFP eine grundlegende Modernisierung der geförderten privaten Altersvorsorge vor, indem die erfolgreichen Elemente der Riester-Rente als auch der Rürup-Rente in ein gemeinsames Förderkonstrukt überführt werden. Gleichzeitig sollen die bedeutendsten Schwachstellen entfernt werden. Das neue Produkt soll grundsätzlich jedem offenstehen und derart gestaltet sein, dass es unabhängig von Einkommen und Lebenssituation immer passt.
Im Kern sehen die Reformvorschläge vom IVFP die Möglichkeit vor, dass automatisch zwischen der Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) entschieden wird – je nachdem, was für den Sparer günstiger ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besser verdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Vertragsinhaber – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Die komplexe Prüfung des Mindesteigenbeitrags in Abhängigkeit vom Vorjahreseinkommen entfällt somit. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der ersten Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Reformvorschlags ist die Erhöhung der Flexibilität bei der Kapitalanlage und den Auszahlungsmöglichkeiten. Die bisherige Verpflichtung zur 100%igen Beitragsgarantie wird aufgehoben, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die starre Auszahlungsregelung gelockert werden: Bis zu 50 Prozent des angesparten Kapitals können auf Wunsch als Einmalbetrag entnommen werden. Alternativ ist die steuerneutrale Übertragung in einen Auszahlplan möglich. Der nicht kapitalisierte Anteil ist zwingend als Leibrente darzustellen. In allen Fällen ist der Mittelzufluss regulär zu versteuern.
Ein weiterer Reformbaustein ist die Verbesserung der Wechselmöglichkeiten zwischen Anbietern. Nach einer gewissen Mindestlaufzeit soll ein kostenfreier Wechsel möglich sein, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu fördern und die Verwaltungskosten für die Sparer zu senken. Zudem wird eine klare Trennung von Anspar- und Auszahlungsphase angestrebt, sodass Bürger beim Übertritt in die Auszahlungsphase flexibel den Anbieter wechseln und sich für die individuell passende Form der Altersvorsorge entscheiden können.
Nach dem Motto „das Beste aus zwei Welten“ würde der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Riester und Rürup mit relativ einfachen Schritten eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge schaffen. Hoffentlich hat er den Mut dazu.
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