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Betriebsrat
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Aktuelle News
Kein gesetzlicher Anspruch auf Brückentage in der Privatwirtschaft
webandi/pixabay
02.05.2025
Chefsache
Brückentage im Arbeitsrecht: Unterschiede zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
Brückentage – also Arbeitstage zwischen einem Feiertag und einem Wochenende – sind bei Arbeitnehmern beliebt, um mit wenigen Urlaubstagen längere Erholungsphasen zu schaffen. Doch wie sind Brückentage arbeitsrechtlich geregelt? Gibt es Unterschiede zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst?
Business people working in conference room
alfa27 – stock.adobe.com
21.06.2023
Management
Betriebsrat: Das ist bei der Gründung unbedingt zu beachten
Ein Betriebsrat ist für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens von Vorteil. Besteht noch kein Rat, kann dieser ganz einfach gegründet werden. Warum ein Betriebsrat wichtig ist und was es bei der Gründung zu beachten gilt: hier finden Sie die wichtigsten Fakten und Tipps kompakt zusammengefasst.
Weitere News
Equal Gender Salary. No Wage Gap
Andrey Popov – stock.adobe.com
15.06.2023
Recht
Entgelttransparenzgesetz: Nur Minderheit der Unternehmen ist aktiv geworden
Zwar haben seit seiner Einführung Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch – in geringem Maße - genutzt. Doch nur bei knapp der Hälfte der Betriebe ab 501 Beschäftigten haben bislang die Arbeitgeber die gesetzliche Aufforderung umgesetzt, ihre Entgelte auf Ungleichheit zu prüfen.
Frau-Smartphone-Langeweile-533011380-AS-irissca
irissca – stock.adobe.com
22.02.2023
Besteht die Pflicht zur Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer?
In vermutlich dem Großteil der Arbeitsverhältnisse gilt bezüglich der Arbeitszeiterfassung auch nach der Entscheidungsbegründung des BAG nur eine eingeschränkte Pflicht für Arbeitgeber. Denn es gibt einen weiten Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung und nicht einmal einen „Formzwang“.
Woman procrastinate at home workplace. Remote work and home office problem
Lazy_Bear – stock.adobe.com
20.09.2022
Management
Der Paukenschlag des BAG
In einem Urteil hat das BAG eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.
Tired businesswoman with paperwork workload
Elnur – stock.adobe.com
04.08.2022
Digitalisierung
Rückwärts in eine Vergangenheit voller Papierberge
Das neue Nachweisgesetz bedeutet einen Rückschritt für die digitalen Erfolge - auch für die in der bAV. Unerheblich, ob es sich um eine Arbeitgeberleistung oder um Zuschüsse zur Entgeltumwandlung handelt: jedwede Änderung unterliegt (wieder) der papiergebundenen Schriftform.
Younger and older businessman shaking hands in modern business lounge
leszekglasner – stock.adobe.com
07.03.2022
Assekuranz
Nachfolge im Unternehmen: Pensionsverpflichtungen als Hemmschuh?
38.000 Unternehmen gehen in Deutschland jährlich an einen Nachfolger über. Bestehende Pensionszusagen werden dabei oft erst während des Übergangs genauer geprüft. Früher wäre jedoch besser, denn Pensionsverpflichtungen beeinflussen Bilanz, Liquidität und Unternehmenswert. Daher gilt: Die Unternehmensnachfolge frühzeitig planen. Was ist dabei hinsichtlich der bestehenden Versorgungssysteme zu beachten?
Data protection and network security concept. Glowing light Shie
Kris Tan – stock.adobe.com
12.10.2021
Advertorial
„Digitale Zugangsrechte“ für Betriebsräte und Gewerkschaften
Die Kommunikation in vielen Betrieben verlagert sich zunehmend ins Digitale. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen Betriebsräte und Gewerkschaften Zugang zu dieser Sphäre haben. Sonst droht die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ins Leere zu laufen. Die geltende Gesetzeslage räumt solche „digitalen Zugangsrechte“ bereits ein, ergibt ein neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Da ...
Mann-Maske-5006605-PB-OrnaW
OrnaW – pixabay.com
14.09.2021
Assekuranz
Covid-19 als Berufskrankheit
Infizieren sich Angestellte bei der Arbeit mit Corona, kann dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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