Produkthaftung im Onlinehandel: HDI reagiert auf neue EU-Richtlinie mit erweitertem Schutz

Veröffentlichung: 28.04.2025, 09:04 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Neue EU-Vorgaben stellen Händler und Plattformbetreiber vor versicherungsrechtliche Herausforderungen. HDI reagiert darauf mit einer erweiterten Betriebshaftpflichtlösung – und bietet mit dem „Vendors Endorsement“ eine gezielte Absicherung für Online-Marktplätze.

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„Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie führt dazu, dass künftig auch Marktplatzbetreiber subsidiär haften können – etwa, wenn sie als Lieferant auftreten“, erklärt Dr. Philipp Horsch, Vorstand für das Geschäftsfeld Firmen/Freie Berufe bei HDI.„Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie führt dazu, dass künftig auch Marktplatzbetreiber subsidiär haften können – etwa, wenn sie als Lieferant auftreten“, erklärt Dr. Philipp Horsch, Vorstand für das Geschäftsfeld Firmen/Freie Berufe bei HDI.Preis_King / pixabay

Der Onlinehandel boomt – und mit ihm wachsen die Anforderungen an Händler und Plattformbetreiber. Spätestens Ende 2026 muss die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht überführt werden. Sie weitet die Haftung bei Produktmängeln deutlich aus: Neben Herstellern und Importeuren können künftig auch Online-Marktplätze und Händler haftbar gemacht werden, wenn fehlerhafte Produkte über ihre Plattform vertrieben wurden.

Die HDI Versicherung trägt dieser Entwicklung nun mit einer Erweiterung ihrer Betriebshaftpflichtversicherung Rechnung. Mit dem neuen Baustein „Vendors Endorsement“ bietet sie eine gezielte Mitversicherungslösung für Online-Marktplätze wie Amazon, Otto oder eBay. Diese Plattformen können über die bestehende Betriebshaftpflicht ihrer Händler als sogenannte „additional insured“ mitversichert werden – allerdings ausschließlich für Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden, die durch das konkret verkaufte Produkt entstanden sind.

„Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie führt dazu, dass künftig auch Marktplatzbetreiber subsidiär haften können – etwa, wenn sie als Lieferant auftreten“, erklärt Dr. Philipp Horsch, Vorstand für das Geschäftsfeld Firmen/Freie Berufe bei HDI. Der neue Zusatzbaustein ermögliche es, diesen erweiterten Haftungsrahmen versicherungstechnisch abzubilden. Auch Plattformen in den USA und Kanada können berücksichtigt werden.

Für Vermittler bietet das neue „Vendors Endorsement“ eine Gelegenheit, ihren Gewerbekunden aus dem Onlinehandel gezielt zusätzliche Mehrwerte zu bieten – insbesondere vor dem Hintergrund verschärfter gesetzlicher Vorgaben. Der modulare Aufbau erleichtert die Integration in bestehende Deckungskonzepte.

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