Elektronische Patientenakte: Privatversicherte werden Teil von „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 29. April 2025 bundesweit verfügbar – erstmals auch für Privatversicherte. Warum digitale Identitäten dabei die Gesundheitskarte ersetzen und welche gesetzlichen Hürden noch bleiben.

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Florian Reuther, Direktor des PKV-VerbandesPKV-Verband

Am 29. April 2025 fällt der offizielle Startschuss für die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen der Initiative „ePA für alle“. Erstmals werden damit auch Privatversicherte systematisch einbezogen. Die neue Generation der ePA soll medizinische Behandlungen effizienter gestalten und Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben.

PKV-Unternehmen bieten erste Lösungen an

Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mitteilt, bieten bereits erste private Krankenversicherer ihren Kundinnen und Kunden die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, sodass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten versorgt sein soll. Die Nutzung bleibt in der PKV freiwillig – ein Unterschied zur GKV, wo die ePA automatisch eingerichtet wird.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betont: „Die neue Generation der Patientenakte wird medizinische Behandlungen besser und effizienter machen. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum digitalisierten Gesundheitswesen.“

App-basierter Zugriff mit digitaler Identität

Für Privatversicherte erfolgt der Zugriff auf die ePA nicht über die elektronische Gesundheitskarte, sondern über eine App des Versicherers in Verbindung mit der sogenannten GesundheitsID. Diese basiert auf einem hochsicheren Ident-Verfahren und ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, Zugriffsrechte selbstständig zu verwalten und jederzeit anzupassen.

Reuther fordert gesetzliche Nachbesserungen

Ein Hindernis auf dem Weg zur vollständigen Integration der Privatversicherten bleibt jedoch bestehen: „Für eine flächendeckende Ausstattung fehlt aktuell noch eine gesetzliche Grundlage“, so Reuther. Insbesondere die Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) für PKV-Kunden ist bislang zustimmungspflichtig. Der PKV-Verband fordert daher eine zügige gesetzliche Anpassung, um dem Anspruch einer „ePA für alle“ tatsächlich gerecht zu werden.

Die PKV und ihre Mitgliedsunternehmen engagieren sich bereits seit Jahren in der gematik GmbH und treiben eigene Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen voran. Der Ausbau der ePA-Infrastruktur in der PKV gilt dabei als wichtiger Schritt hin zu einer vernetzten, digitalen Patientenversorgung in Deutschland.

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