Elektronische Patientenakte: Privatversicherte werden Teil von „ePA für alle“
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 29. April 2025 bundesweit verfügbar – erstmals auch für Privatversicherte. Warum digitale Identitäten dabei die Gesundheitskarte ersetzen und welche gesetzlichen Hürden noch bleiben.
Am 29. April 2025 fällt der offizielle Startschuss für die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen der Initiative „ePA für alle“. Erstmals werden damit auch Privatversicherte systematisch einbezogen. Die neue Generation der ePA soll medizinische Behandlungen effizienter gestalten und Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben.
PKV-Unternehmen bieten erste Lösungen an
Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mitteilt, bieten bereits erste private Krankenversicherer ihren Kundinnen und Kunden die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, sodass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten versorgt sein soll. Die Nutzung bleibt in der PKV freiwillig – ein Unterschied zur GKV, wo die ePA automatisch eingerichtet wird.
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betont: „Die neue Generation der Patientenakte wird medizinische Behandlungen besser und effizienter machen. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum digitalisierten Gesundheitswesen.“
App-basierter Zugriff mit digitaler Identität
Für Privatversicherte erfolgt der Zugriff auf die ePA nicht über die elektronische Gesundheitskarte, sondern über eine App des Versicherers in Verbindung mit der sogenannten GesundheitsID. Diese basiert auf einem hochsicheren Ident-Verfahren und ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, Zugriffsrechte selbstständig zu verwalten und jederzeit anzupassen.
Reuther fordert gesetzliche Nachbesserungen
Ein Hindernis auf dem Weg zur vollständigen Integration der Privatversicherten bleibt jedoch bestehen: „Für eine flächendeckende Ausstattung fehlt aktuell noch eine gesetzliche Grundlage“, so Reuther. Insbesondere die Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) für PKV-Kunden ist bislang zustimmungspflichtig. Der PKV-Verband fordert daher eine zügige gesetzliche Anpassung, um dem Anspruch einer „ePA für alle“ tatsächlich gerecht zu werden.
Die PKV und ihre Mitgliedsunternehmen engagieren sich bereits seit Jahren in der gematik GmbH und treiben eigene Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen voran. Der Ausbau der ePA-Infrastruktur in der PKV gilt dabei als wichtiger Schritt hin zu einer vernetzten, digitalen Patientenversorgung in Deutschland.
Themen:
LESEN SIE AUCH
ePA: Struktur da, Nutzung schwach – Wo die Digitalisierung des Gesundheitswesens ins Leere läuft
Pflegereform: Zukunftspakt Pflege droht zentrales Ziel zu verfehlen
LKH führt E-Rezept und Online Check-in ein
Elektronische Patientenakte wird Pflicht – Gesundheitswesen vor entscheidender Weichenstellung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Weniger stationär, mehr ambulant: Wie der AOK-Krankenhaus-Report die neue Logik der Klinikreform offenlegt
Wie die GKV-Reform die Kostenbremse erzwingt
Fusionspläne setzen Trend fort: Krankenkassenzahl dürfte weiter sinken
Bundesärztekammer: Streit um GKV-Finanzierung
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














