Die Einführung und Etablierung der elektronischen Patientenakte (ePA) zählt mittelfristig zu den wichtigsten strategischen Zielen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Seit Januar 2021 existiert sie bereits in der GKV, so dass die Versicherten hier die ePA perspektivisch für Ärzte, Therapeuten oder Apotheken sowie weitere Leistungserbringer, die in die Behandlung eingebunden sind, freigeben können. Ohne die Einwilligung des Patienten können weder Daten in der ePA gespeichert noch ...