Steuerfallen bei privater Ferienwohnungsvermietung vermeiden

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) warnt private Ferienwohnungsvermieter vor steuerlichen Fallstricken. Einnahmen müssen versteuert werden – Kosten lassen sich aber nur bei nachgewiesener Einkunftserzielungsabsicht absetzen.

(PDF)
cms.vqlrrVereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH Fotograf: VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) warnt vor steuerlichen Fallstricken bei der privaten Vermietung von Ferienwohnungen. Ferienzeit ist Vermietungszeit: Millionen Deutsche verbringen ihre freien Tage in Ferienhäusern – viele nutzen die Gelegenheit jedoch auch, um selbst als Gastgeberinnen und Gastgeber aufzutreten. Laut Deutschem Ferienhausverband stammen rund 82 Prozent der über 550.000 Ferienunterkünfte in Deutschland von privaten Anbietern. Doch wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietet, sollte genau wissen, was das Finanzamt erwartet. Ohne klare Einkunftserzielungsabsicht drohen steuerliche Nachteile.

Einnahmen aus privater Ferienvermietung sind steuerpflichtig

Alle Einnahmen aus der Vermietung einer Ferienimmobilie müssen in der Steuererklärung angegeben werden – ganz gleich, ob gelegentlich oder regelmäßig vermietet wird. Bei jährlich rund 307 Millionen Übernachtungen in Ferienwohnungen, davon 250 Millionen in privaten Unterkünften, entsteht für den Staat laut Branchenverband ein Steueraufkommen von etwa 5,2 Millionen Euro pro Jahr.

Abzugsfähig nur bei klarer Gewinnerzielungsabsicht

Ob sich Werbungskosten wie Reinigung, Werbung oder Reparaturen steuerlich absetzen lassen, hängt davon ab, ob eine sogenannte Einkunftserzielungsabsicht nachgewiesen werden kann. Diese liegt in der Regel dann vor, wenn:

  • die Unterkunft ausschließlich und durchgängig vermietet wird,
  • und mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vermietungszeit erreicht werden.

Beispiel: Wird in einer Region im Schnitt 200 Tage im Jahr vermietet, muss die eigene Ferienwohnung für mindestens 150 Tage belegt sein.

Vorsicht bei Eigennutzung: Prognose über 30 Jahre

Wer seine Unterkunft zeitweise selbst nutzt oder Familien und Freunden unentgeltlich überlässt, gerät in eine andere steuerliche Kategorie. In diesem Fall verlangt das Finanzamt häufig eine sogenannte Totalüberschussprognose – und zwar für 30 Jahre. Damit soll belegt werden, dass langfristig ein Einnahmenüberschuss zu erwarten ist. Andernfalls gelten Einnahmen und Ausgaben als privat motiviert – Verluste dürfen dann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Werbungskosten können in solchen Fällen nur anteilig für die vermieteten Zeiträume angesetzt werden.

Diese Kosten können (anteilig) abgesetzt werden

Sind die Voraussetzungen erfüllt, lassen sich unter anderem folgende Aufwendungen steuerlich als Werbungskostenberücksichtigen:

  • Reinigung und Instandhaltung
  • Werbung und Plattformgebühren
  • Vermittlungsprovisionen
  • Schuldzinsen und Grundbesitzabgaben
  • Abschreibungen für Gebäude und Einrichtung
  • Versicherungen (z.B. Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung)

Reform 2025: Steuerfreiheit für Kleinunternehmer

Ein steuerlicher Lichtblick kommt 2025: Ab dem Veranlagungszeitraum gelten Umsätze von Kleinunternehmern als umsatzsteuerfrei. Damit dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH künftig Ratsuchende mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterstützen – sofern deren Überschusseinkünfte unter 18.000 Euro (Einzelveranlagung)oder 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) liegen.

Einordnung

Das Steuerrecht für Ferienwohnungsvermieter bleibt komplex, aber gestaltbar. Wer langfristig Einnahmen erzielen will, sollte von Beginn an auf eine klare Trennung von privater und gewerblicher Nutzung achten. Die nun erweiterte Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine könnte insbesondere für Kleinvermieterinnen und -vermieter eine wertvolle Unterstützung sein.


(PDF)

LESEN SIE AUCH

Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Foto: Adobestock
Wohngebäude

BFH-Urteil: Kein sofortiger Steuerabzug für Hausgeld in die Erhaltungsrücklage

Wenn Eigentümer einer vermieteten Wohnung monatliches Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, fließt ein Teil davon in die sogenannte Erhaltungsrücklage. Doch wann genau können Vermieter diese Zahlungen steuerlich geltend machen?

Haeuschen-gruen-217898534-AS-tomertuHaeuschen-gruen-217898534-AS-tomertutomertu – stock.adobe.com
Infothek 4 Wände

Mit Ferienwohnung Steuern sparen

Eigentümer einer Ferienwohnung können unter Umständen negative Einkünfte aus der Vermietung auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie voraussichtlich auf Dauer keinen Überschuss aus der Wohnung erzielen werden.
Überstundenzuschläge bald steuerfreiÜberstundenzuschläge bald steuerfreiDALL_E
Steuern

Steuerfreie Zuschläge: Was sich bei Überstunden ändert

Mehr Netto durch Mehrarbeit? Die Bundesregierung plant steuerfreie Überstundenzuschläge. Doch was bedeutet das konkret – und wo lauern Risiken?

Die steuerliche Förderung beträgt insgesamt bis zu 40.000 Euro – verteilt über drei Jahre.Die steuerliche Förderung beträgt insgesamt bis zu 40.000 Euro – verteilt über drei Jahre.Foto: Adobestock
Steuern

Steuerbonus für energetische Sanierungen

Wer seine eigenen vier Wände energetisch saniert, kann beim Finanzamt kräftig sparen – bis zu 40.000 Euro Steuerbonus sind drin. Doch Vorsicht: Ab 2025 gelten neue Vorgaben für die Bescheinigung der Maßnahmen. Die VLH erklärt, was Hausbesitzer jetzt wissen müssen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht