cep-Studie bestätigt BVK-Einschätzung zur Kleinanlegerstrategie

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In seiner Kritik an der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) sieht sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) durch die kürzlich veröffentlichte Studie des Centrums für Europäische Politik (cep) bestätigt.

„Nun haben wir es auch von diesem europapolitischen Thinktank schwarz auf weiß, dass die RIS mit ihren partiellen Provisionsverboten einen falschen Ansatz verfolgt, Kleinanlegern bessere Zugangsmöglichkeiten zum Finanzmarkt zu eröffnen“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Denn selbst partielle Provisionsverbote seien abzulehnen, sagt die Studie. Denn sie verzerren den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell und fokussieren auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering ausfallen. Das Resümee der cep-Studie ‚viel Schatten, wenig Licht‘ ist daher eindeutig. Die von der EU-Kommission vorgelegten Maßnahmen werden als ordnungspolitisch mehr als fragwürdig identifiziert.“

Die cep-Studie „Die neue EU-Kleinanlegerstrategie“ kritisiert außerdem, dass die Festlegung von Kriterien zu akzeptablen Produktkosten einer „staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe kommt“. Dort heißt es weiter: „Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung von Wertpapierfirmen, Versicherungen und Versicherungsvermittlern hat in einer Marktwirtschaft in der Regel nichts zu suchen und insbesondere nicht im Finanz- und Versicherungsvertrieb, der von intensivem Wettbewerb geprägt ist.“ Die Berichterstatterin des Europäischen ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin hatte in diesem Zusammenhang ihre Bedenken in Bezug auf die Benchmarks in der RIS geäußert.

Darüber hinaus bezweifelt die cep-Studie, dass die vorgeschlagene Offenlegung von Kosten Verbrauchern überhaupt eine adäquate Orientierung bei ihrer Anlageentscheidung geben könne. Vielmehr würden solche „granularen“ Kosteninformationen nicht zu besseren Anlageentscheidungen führen.

Dennoch sieht die cep-Studie auch ein wenig Licht. Positiv – und in Übereinstimmung mit der Einschätzung des BVK – sieht das cep den Verzicht auf flächendeckende Provisionsverbote. Begrüßt werden auch Ansätze zur Bereitstellung von digitalisierten Informationen und die Bemühungen zur Stärkung der Finanzkompetenzen von Kleinanlegern.

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