Dienstwagenbesteuerung 2025: Strengere Vorgaben für Plug-in-Hybride und Vorteile für Elektroautos

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die steuerliche Behandlung von Plug-in-Hybridfahrzeugen. Diese verschärften Vorgaben sind Teil der Klimaziele der Bundesregierung und dürften viele Nutzer von Dienstwagen betreffen. Während zahlreiche Plug-in-Hybride ihren bisherigen Steuervorteil verlieren könnten, bleiben Elektroautos steuerlich attraktiv.

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Während zahlreiche Plug-in-Hybride ihren bisherigen Steuervorteil verlieren könnten, bleiben Elektroautos steuerlich attraktiv.Während zahlreiche Plug-in-Hybride ihren bisherigen Steuervorteil verlieren könnten, bleiben Elektroautos steuerlich attraktiv.Foto: Adobestock

Neue Anforderungen für Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride genießen bisher steuerliche Erleichterungen, weil sie teilweise elektrisch betrieben werden können. Künftig profitieren jedoch nur noch Modelle, die entweder:

  • einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer oder
  • eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen.

Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden steuerlich wie herkömmliche Verbrenner behandelt. Bei der Ein-Prozent-Methode wird somit der volle Bruttolistenpreis des Fahrzeugs als Basis für die Besteuerung herangezogen. Für Fahrer solcher Modelle könnte dies zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.

Für ältere Plug-in-Hybride, die die neuen Grenzwerte nicht erreichen, ist eine Überprüfung sinnvoll. Ein Umstieg auf ein förderfähiges Fahrzeug oder ein reines Elektroauto könnte finanziell vorteilhafter sein.

Vorteile für Elektroautos

Reine Elektrofahrzeuge bleiben auch nach 2025 steuerlich begünstigt. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • 0,25 % des Bruttolistenpreises als Grundlage der Besteuerung, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs bis zu 60.000 Euro beträgt.
  • 0,5 % des Bruttolistenpreises für Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis über 60.000 Euro.

Diese Vergünstigungen machen Elektroautos besonders für Dienstwagenfahrer attraktiv. Neben den steuerlichen Vorteilen punkten sie durch niedrigere Betriebskosten, wie den Wegfall der Kfz-Steuer und geringere Wartungsaufwendungen.

Einfluss auf die Besteuerungsmethoden

Die Änderungen wirken sich auch auf die Wahl der Besteuerungsmethode aus:

  • Ein-Prozent-Methode: Plug-in-Hybride, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, verlieren durch die höhere Bemessungsgrundlage deutlich an Attraktivität. Elektrofahrzeuge hingegen profitieren weiterhin von den Vergünstigungen.
  • Fahrtenbuchmethode: Nutzer, die überwiegend beruflich fahren, können durch die tatsächliche Erfassung ihrer Fahrten steuerlich entlastet werden. Dies gilt unabhängig von den Fahrzeugvorgaben und ist insbesondere für Fahrzeuge ohne Steuervorteile interessant.

Handlungsbedarf für Dienstwagenfahrer

Nutzer von Plug-in-Hybriden sollten prüfen, ob ihr Fahrzeug die neuen Grenzwerte erfüllt. Andernfalls drohen ab 2025 höhere Steuerbelastungen. In vielen Fällen könnte der Wechsel auf ein förderfähiges Modell oder ein Elektrofahrzeug eine langfristig günstigere Option sein. Auch eine Überprüfung der Besteuerungsmethode ist sinnvoll: Während die Ein-Prozent-Methode eine unkomplizierte Lösung bietet, kann die Fahrtenbuchmethode bei überwiegend beruflicher Nutzung Steuervorteile bringen.

Technische Unterstützung für Fahrtenbücher: Moderne GPS-gestützte Systeme können den Aufwand der Fahrtenbuchführung deutlich reduzieren und sind zudem finanzamtkonform.

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