AfW: Massenkündigungen durch Versicherer sind rechtswidrig

Kollektive Kündigungen von Versicherungsbeständen verstoßen gegen geltendes Recht und schädigen massiv das Vertrauen in die Branche, zeigt ein Rechtsgutachten, das der AfW beauftragt hat. Der Verband fordert ein sofortiges Eingreifen der BaFin.

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Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfWAfW

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat in einem rechtswissenschaftlichen Gutachten auf die Unzulässigkeit von Massenkündigungen durch Versicherer hingewiesen. Das von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, einem renommierten Experten im Versicherungsrecht, verfasste Gutachten stuft die Praxis der flächendeckenden Bestandsauflösung als rechtswidrig ein und fordert ein sofortiges Handeln der Aufsichtsbehörde BaFin.

Rechtsverstöße und Missbrauch von Kündigungsrechten

Das Gutachten führt aus, dass kollektive Kündigungen grundlegende Rechtsprinzipien wie das Schädigungsverbot (§ 226 BGB) und die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verletzen. Solche Maßnahmen stellen einen Missbrauch des Kündigungsrechts dar und umgehen die gesetzlich geregelte Bestandsübertragung gemäß § 13 VAG. Prof. Schwintowski betont, dass die BaFin verpflichtet ist, diese Praktiken gemäß § 298 Abs. 1 VAG zu unterbinden.

Folgen für Makler und Kunden

Die Auswirkungen dieser Kündigungen treffen besonders Versicherungsmakler und ihre Kunden. Makler müssen kurzfristig Ersatzlösungen finden, was zu erheblichen Kosten und zusätzlichem Arbeitsaufwand führt. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, erklärt:
„Das Vorgehen einzelner Versicherer bringt Vermittler in unmögliche Situationen und hinterlässt Kunden ohne Vorwarnung in einer Lage, in der sie ohne Versicherungsschutz dastehen oder deutlich höhere Prämien zahlen müssen.“

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Wohngebäudeversicherung. Diese ist oft Voraussetzung für Bau- und Immobilienkredite. Ein Verlust des Versicherungsschutzes kann zu Problemen mit Banken führen, die zusätzliche Sicherheiten verlangen oder bestehende Kredite gefährden könnten. Wirth warnt vor den existenzbedrohenden Folgen solcher Kündigungen für Immobilienbesitzer.

AfW fordert Einhaltung gesetzlicher Regelungen

Der Verband fordert die Versicherer auf, auf Massenkündigungen zu verzichten und stattdessen die Bestandsübertragung gemäß § 13 VAG zu nutzen. Dieses Verfahren gewährleistet den Schutz der Interessen aller Beteiligten – der Versicherer, Versicherten und Vermittler.

Sollten Versicherer dennoch Massenkündigungen durchführen, könnten unwirksame Kündigungen dazu führen, dass Verträge fortbestehen. Zudem drohen Schadensersatzansprüche seitens der Versicherten. Der AfW fordert die BaFin auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praktiken zu unterbinden und die Stabilität des Versicherungsmarktes zu gewährleisten.

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