DAV-Vorsitzender Dr. Maximilian HappacherDAV-Vorsitzender Dr. Maximilian HappacherErgo

Lebensversicherung: Aktuare halten an Höchstrechnungszins fest

Veröffentlichung: 29.11.2024, 10:11 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt für das Jahr 2026 weiterhin einen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie. Eine Anpassung an die jüngsten Zinsentwicklungen sei nicht notwendig, erklärt DAV-Vorsitzender Dr. Maximilian Happacher.

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Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat ihre Empfehlung für den Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungsverträgen mit Zinsgarantie für das Jahr 2026 veröffentlicht. Trotz der zwischenzeitlichen Zinsanstiege infolge der Inflation und geopolitischer Krisen hält die DAV an einem Satz von 1,0 Prozent fest.

„Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden“, erklärt Dr. Maximilian Happacher, Vorsitzender der DAV. Als Einflussfaktoren nennt er den Ukraine-Krieg, den Nahost-Konflikt und Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum. Diese Entwicklungen üben seiner Einschätzung nach weiterhin einen Inflationsdruck aus, was zu einem mittelfristig höheren Zinsniveau führe. Dennoch, so Happacher, zeigen aktuelle Modellrechnungen, dass der derzeitige Höchstrechnungszins stabil gehalten werden kann.

So wird der Höchstrechnungszins berechnet

Die Empfehlung basiert auf einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio, dessen Durchschnittsrenditen für verschiedene Szenarien in die Zukunft projiziert wurden. Zur Sicherheit wendet die DAV einen 40-prozentigen Abschlag auf die berechneten Renditen an. „Dieser Puffer, den der Gesetzgeber in der Vergangenheit gefordert hat, bleibt auch heute ein zentraler Bestandteil unserer Analysen“, erläutert Happacher.

Zudem legt die DAV Wert darauf, dass der Sicherheitsabschlag in Niedrigzinsphasen mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss. Die Empfehlung von 1,0 Prozent für 2026 definiert eine Obergrenze, die als gesetzlicher Höchstwert gelten sollte. Eine endgültige Festlegung des Zinses obliegt jedoch den Versicherern und den jeweiligen Verantwortlichen Aktuaren.

Mit der Entscheidung setzt die DAV auf Stabilität und Sicherheit im Rahmen der handelsrechtlichen Deckungsrückstellungen. Ob und in welchem Umfang Unternehmen den Zins an ihre Produkte anpassen, bleibt weiterhin abhängig von ihrer individuellen Risikotragfähigkeit und Marktstrategie.

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