Für das kommende Jahr plant die Bundesregierung laut einem Verordnungsentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen deutlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen. Das bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der Bild-Zeitung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen dann einheitlich für alle Bundesländer Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro fällig werden. Derzeit unterscheidet der Wert noch nach alten und neuen Bundesländern und ist wesentlich niedriger. Im Westen beträgt er 7.550 Euro und im Osten 7.450 Euro im Monat. Rentenbeiträge werden bis zu dieser Grenze gezahlt – auf das darüberliegende Einkommen werden keine Beiträge fällig.
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll ab 2025 steigen. Im Raum steht eine Anhebung auf 5.512,50 Euro. Aktuell zahlen Gutverdienende Beiträge auf ein Einkommen von bis zu 5.175 Euro. Der Entwurf für diese geplante Erhöhung befindet sich noch in der Ressortabstimmung der Ampelregierung.
Begründet werden die jeweils vergleichsweise hohen Werte mit der Anpassung der Rechengrößen an die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Mit dieser Vorgehensweise wolle man erreichen, dass sich Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung bei Löhnen und Gehältern auch so weit als möglich gleichbleibend an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beteiligen.