Rechtssicherheit für Versicherungspflicht bei Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher & Co.
Der Bundesrat hat die gesonderte Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge vorerst gestoppt. Aus Sicht der Versicherer braucht es schnell Klarheit über die künftige Regelung.
Nachdem der Bundesrat dem Gesetzentwurf für eine neuen Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge nicht zugestimmt hat, appellieren die deutschen Versicherer an Bundestag und Bundesrat, sich zügig zu einigen. Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h und bis zu 20 km/h sollten laut dem im Bundesrat gescheiterten Gesetzentwurf ab 2025 einer neuen Versicherungspflicht unterliegen – bisher sind sie pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.
Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft, Hunderttausende geändert werden
Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen: Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft, voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden.
Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab dem Jahr 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit.
Das gilt umso mehr, als dass Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wären.
Dann drohen den Haltern Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Daher muss nun schnell Rechtsklarheit geschaffen werden.
Aktuelle Rechtslage ist klar, praktikabel, kostengünstig
Nach Ansicht der Versicherer könnten die derzeit geltenden Regeln unverändert beibehalten werden. Wir haben aktuell eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, mit der es seit Jahrzehnten keine Probleme gab. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte, lautet das Statement des GDV zur aktuellen Sachlage.
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