uniVersa gibt Umstellungsgarantie und Umtauschrecht

Durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses erhalten Verbraucher ab Januar 2025 höhere garantierte Leistungen in der Lebensversicherung. Mit einer Umstellungsgarantie und einem Umtauschrecht gewährleistet die uniVersa, dass keine Nachteile entstehen, wenn Verbraucher bereits jetzt schon vorsorgen wollen.

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Das Bundesministerium für Finanzen hebt zum 1. Januar 2025 den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,25 auf 1,0 Prozent an. Damit erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab nächstem Jahr höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt.

Damit erhalten Versicherte automatisch und kostenfrei die besseren Konditionen beim garantierten Rentenfaktor, der je nach Vertragskonstellation zwischen sechs und 15 Prozent höher sein wird. Wer bereits jetzt seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützen möchte, erhält von der uniVersa ein zusätzliches Umtauschrecht. Versicherte können damit bis 31. März 2025 in den dann angebotenen neuen BU-Tarif mit erhöhtem Rechnungszins wechseln und von einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren, ohne dass noch einmal eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

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