CGPA Europe erweitert Angebotsvielfalt mit der CGPA Vertreterdeckung
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Der auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Versicherungsvermittler spezialisierte Versicherer CGPA Europe erweitert die Angebotspalette um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für gebundene Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 GewO.
Wie schon bei der Absicherung für Versicherungsmakler- und Versicherungsmaklerinnen setzt der Versicherer dabei auf Nettoprämien, weit über dem Marktstandard liegende Bedingungsverbesserungen sowie einen sehr leicht zu bedienenden Online-Rechner, mit dem der gewünschte Versicherungsschutz bequem beantragt werden kann.
Zusätzlich zu einer Klarstellung hinsichtlich einer eventuell fehlenden Beratungsdokumentation überzeugt die CGPA-Vertreterdeckung mit zahlreichen Leistungen und Garantien. So sind in dem Deckungskonzept beispielsweise eine Best-Leistungs-Garantie, eine Vorversicherungs-Garantie sowie Innovations-Garantie kostenfrei inklusive.
Auch bei der Vertreterdeckung greift CGPA Europe auf die in der Praxis bewährte Kooperation mit der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte aus Hamburg zurück. Auch Ausschließlichkeitsvermittler- und Vermittlerinnen können somit auf ein Höchstmaß an rechtlicher Unterstützung im Schadenfall zurückgreifen. „Selbst wenn eine Haftungsübernahmeerklärung des jeweiligen Ausschließlichkeitsversicherers bei der Aufsichtsbehörde vorliegt, ist dies noch keine Garantie für eine 100-prozentige Sicherheit“, betont Christian Henseler, Geschäftsführer CGPA Europe in Deutschland.
„Ob diese Haftungsübernahmeerklärung im Schadenfall greift, hängt immer vom Einzelfall ab. So gilt diese beispielsweise grundsätzlich nur für den Bereich der Versicherungsvermittlung. Ein sehr wichtiger Grund für den Abschluss einer eigenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist meiner Auffassung nach die Möglichkeit, eine objektive juristische Meinung einholen zu können, falls ein Anspruch direkt an den Versicherungsvertreterin oder die Versicherungsvertreterin herangetragen wird. Und natürlich auch dafür den entsprechenden Versicherungsschutz zu haben.“
Die CGPA Vertreterdeckung kann über den Online-Tarifrechner berechnet und beantragt werden. Diesen und die entsprechenden Versicherungsbedingungen stehen unter www.vermittlerdeckung.de.
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