Versicherer begrüßen Reform der Kfz-Haftpflicht
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler oder Aufsitzrasenmäher benötigen künftig eine eigene Versicherung. Für die Umstellung räumt der Gesetzgeber den Besitzern nun mehr Zeit ein. Aus Sicht der Versicherer eine gute Lösung.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt, dass Besitzer selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h jetzt doch mehr Zeit bekommen sollen, ihre Versicherungsverträge umzustellen. Das sehen die geplanten Änderungen am entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung einer EU-Richtlinie vor. „Gut, dass jetzt mehr Zeit für die Umstellung bis zum 1. Januar 2025 besteht“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Zwar sind die nun vorgesehenen Klarstellungen im neu gefassten Artikel 8 zu den Deckungsmöglichkeiten über Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen „richtig und dringend notwendig“, so Käfer-Rohrbach. Ansonsten hätten sich zahlreiche Betriebe und Privatpersonen über ihre Allgemeine Haftpflichtversicherung hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz suchen müssen.
Dennoch stellt auch die Neufassung einen hohen Aufwand für die Versicherer wie auch für die betroffenen Betriebe dar. „Die nun vorgesehene Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro bedeutet weiterhin, dass zahlreiche Verträge insbesondere in der Landwirtschaft umgestellt werden müssen“, sagte Käfer-Rohrbach.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ausnahme von der Versicherungspflicht für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zu modifizieren. Langsame Fahrzeuge sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.
„Deutschland hatte damit eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, bei der es nie zu Problemen gekommen ist“, so Käfer-Rohrbach. Aus Sicht der Versicherer hätte diese Ausnahme von der Versicherungspflicht unverändert fortbestehen können.
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Versicherer warnen vor Reform der Kfz-Haftpflicht
Neue Regionalklassen für 9,4 Mio. Autofahrer
Versicherer: Leichtes Beitragsplus und verhaltener Optimismus
Unfallflucht darf nicht bagatellisiert werden
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Geldautomatensprengungen gehen deutlich zurück
Lebensversicherer so kapitalstark wie lange nicht – doch die stillen Lasten bleiben
Warum Lebensversicherer ein Kostenproblem bekommen könnten
Value for Money statt Garantie: Was Lebensversicherer von Neobrokern lernen müssen
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















