Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler oder Aufsitzrasenmäher benötigen künftig eine eigene Versicherung. Für die Umstellung räumt der Gesetzgeber den Besitzern nun mehr Zeit ein. Aus Sicht der Versicherer eine gute Lösung.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt, dass Besitzer selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h jetzt doch mehr Zeit bekommen sollen, ihre Versicherungsverträge umzustellen. Das sehen die geplanten Änderungen am entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung einer EU-Richtlinie vor. „Gut, dass jetzt mehr Zeit für die Umstellung bis zum 1. Januar 2025 besteht“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Zwar sind die nun vorgesehenen Klarstellungen im neu gefassten Artikel 8 zu den Deckungsmöglichkeiten über Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen „richtig und dringend notwendig“, so Käfer-Rohrbach. Ansonsten hätten sich zahlreiche Betriebe und Privatpersonen über ihre Allgemeine Haftpflichtversicherung hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz suchen müssen.
Dennoch stellt auch die Neufassung einen hohen Aufwand für die Versicherer wie auch für die betroffenen Betriebe dar. „Die nun vorgesehene Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro bedeutet weiterhin, dass zahlreiche Verträge insbesondere in der Landwirtschaft umgestellt werden müssen“, sagte Käfer-Rohrbach.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ausnahme von der Versicherungspflicht für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zu modifizieren. Langsame Fahrzeuge sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.
„Deutschland hatte damit eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, bei der es nie zu Problemen gekommen ist“, so Käfer-Rohrbach. Aus Sicht der Versicherer hätte diese Ausnahme von der Versicherungspflicht unverändert fortbestehen können.
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Versicherer warnen vor Reform der Kfz-Haftpflicht
Langsame Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Das will die Bundesregierung mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung ändern.
Neue Regionalklassen für 9,4 Mio. Autofahrer
Durch die aktuelle Auswertung ändern sich die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung für rund 9,4 Mio. Autofahrer: Für 49 Bezirke und rund 4,7 Mio. Autofahrer steigen die Klassen, 59 Bezirke und ebenfalls rund 4,7 Mio. Autofahrer profitieren von besseren Regionalklassen. Für die weiteren 305 Bezirke mit rund 33 Mio. Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt es bei den Regionalklassen des Vorjahres.
Versicherer: Leichtes Beitragsplus und verhaltener Optimismus
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich 2023 gut behauptet: Die Versicherer verbuchten über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 Prozent. Für dieses Jahr erwartet der Sektor vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 Prozent.
Unfallflucht darf nicht bagatellisiert werden
Versicherer fordern, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat bleiben sollte und lehnen eine Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. Die Unfallmeldung könnte aber deutlich bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Allianz-Konsortium vor Abschluss des Viridium-Deals – WTW sieht Belebung des Run-Off-Marktes
Die Übernahme von Viridium durch ein Allianz-geführtes Konsortium steht offenbar kurz vor dem Abschluss. WTW erwartet, dass der Deal den deutschen Run-Off-Markt nachhaltig beleben wird.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar
Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen.
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Aon-Marktprognose 2025: „Bürokratie bremst den Fortschritt aus“
Das Beratungsunternehmen Aon hat seine Marktprognose für den deutschen Versicherungsmarkt 2025 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Unternehmen müssen sich zunehmend mit komplexen und global vernetzten Risiken auseinandersetzen. Politische Unsicherheiten, hohe Kosten und der Klimawandel setzen Unternehmen unter Druck.