Seit dem Frühjahr dieses Jahres hat sich die wirtschaftliche Entwicklung eingetrübt. Der Arbeitsmarkt hat sich zwar lange sehr robust gezeigt. Mittlerweile ist die konjunkturelle Schwäche aber auch dort angekommen, wenn auch in eher begrenztem Umfang. Angesichts des Arbeitskräftemangels in vielen Bereichen ist die Zahl der Arbeitslosen bisher nur moderat gestiegen.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in diesem Jahr zwar weiter gewachsen. Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren fällt der Zuwachs aber deutlich schwächer aus, führte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seiner Rede an die Mitglieder der Bundesvertreterversammlung aus.
Euro bills in glass jar on a white background with copy space. Saving money conceptkucherav – stock.adobe.com Finanzierungszusagen müssen eingehalten werden
Wie für ein beitragsfinanziertes Versicherungssystem zu erwarten sei, nähmen die Beiträge aus Erwerbstätigkeit die größte Position bei den Einnahmen ein. Erst mit großem Abstand an zweiter Stelle folgten die Bundeszuschüsse, die nach gesetzlichen Regeln in jedem Jahr fortgeschrieben werden. "Angesichts verschiedener gegenteiliger Darstellungen möchte ich betonen, dass sich der Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamteinnahmen der Rentenversicherung nur wenig verändert. Dies gilt bei geltendem Recht auch für die Fortschreibung in den kommenden Jahrzehnten", so Gunkel weiter.
Er bezeichnete es als nicht akzeptabel, wenn der Bund unsystematisch Mittel kürze oder in die auf lange Frist angelegten Finanzierungsgrundlagen eingreife und spielte damit auf die vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro an, die die Bundesregierung im vergangenen Jahr für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft hatte. Auch sieht der Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vor, dass der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab dem nächsten Jahr bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden solle.
"Wenn der Gesetzgeber jetzt die Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung nutzt, dann befördert er zwangsläufig auch Zweifel an der künftigen Einhaltung der Finanzierungszusagen des Bundes gegenüber der Rentenversicherung. Damit schadet er dem Vertrauen in die Verlässlichkeit der Zahlung der Renten", mahnte Gunkel. An dieser Kritik werde festgehalten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um zukünftige Einsparungen im Bundeshaushalt.
Sparen mit gekürzten Bundeszuschüssen
Wer glaubt, mit der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses ließe sich sparen, der irrt. Denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts, wenn der Bundeszuschuss gekürzt wird", so Gunkel. Vielmehr würden nur die Finanzierungslasten noch stärker auf die Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahlende abgewälzt. "Wir wehren uns entschieden gegen diesen Verschiebebahnhof und eine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Versicherten und Arbeitgeber", betonte er.
Zudem wies er darauf hin, dass aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmeregelung Beitragssatzabsenkungen bis 2025 ausgeschlossen sind, um so der Rentenversicherung rechtzeitig vor dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge den Aufbau einer hohen Rücklage zu ermöglichen. Etwaige Kürzungen des Bundeszuschusses wären vor diesem Hintergrund daher auch nicht generationengerecht. Gunkels vollständiger Bericht an die Bundesvertreterversammlung kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.