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Vor dem Hintergrund eines deutlich höheren Zinsniveaus, aktueller volkswirtschaftlicher Prognosen sowie unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung hält die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent ab 2025 für angemessen. Damit würde der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit 1994 steigen.
„In den Jahren 2021 und 2022 ist es aufgrund von Angebotsschocks und der expansiven Fiskalpolitik einiger großer Volkswirtschaften zu einer gestiegenen Inflation gekommen. Um dieser Herr zu werden, haben die großen Zentralbanken im letzten Jahr mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert“, erläutert Dr. Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Entsprechend sind die Renditen auf dem Anleihemarkt schlagartig angestiegen. Diese Entwicklung zog sich auch durch das Jahr 2023, in dem sich das Zinsniveau auf diesem höheren Niveau verstetigte.
In den letzten Jahren waren mehrere nachhaltige Einflussfaktoren im makroökonomischen Umfeld zu beobachten, etwa Deglobalisierungstendenzen und anhaltende demografische Trends. Gepaart mit der beobachteten Zunahme exogener Schocks wie der Covid-19 Pandemie, der Energiepreiskrise, oder dem seit beinahe zwei Jahren anhaltenden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist zumindest mittelfristig weiterhin ein Inflationsdruck zu erwarten.
„Das spiegelt sich mittel- bis langfristig in einem gegenüber der Zeit bis 2021 höheren Zinsniveau wider. Aktuell kann man davon ausgehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent verbleiben werden“, so Dr. Happacher.
Vor dem Hintergrund aktueller Modellergebnisse sowie der volkswirtschaftlichen Aussichten ist davon auszugehen, dass der vorgeschlagene Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden kann. Die DAV empfiehlt daher, den Höchstrechnungszins ab 2025 auf 1,0 Prozent zu erhöhen. Von 2016 bis 2021 lag der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent, seit 2022 als Folge des damals lang andauernden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent.
Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses
Unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen wurden die aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert. Zur Glättung wurde das gewichtete Mittel dieser Renditen über jeweils fünf Jahre gebildet.
„Zusätzlich wurde ein 40-prozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer eingerechnet. Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert“, erläutert Dr. Happacher das Vorgehen.
Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen sei, setzt die DAV diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass auch in Niedrigzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
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