Ein Betrug gegenüber Versicherern ist eine Straftat. Besteht der Verdacht eines Versicherungsbetrugs, so gilt es die potenzielle Bedrohung aufzudecken. Anhand verschiedener Strategien und Schritte ist es Versicherern und weiteren Schadensträgern möglich, den Betrug rechtssicher zu entlarven.
Betroffene: Versicherer aller Bereiche
Grundsätzlich betrifft Versicherungsbetrug Versicherer aller versicherten Bereiche. Der Betrugsfall liegt dabei dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer versucht, mit betrügerischen oder unwahren Angaben eine Zahlung von einer Versicherungsgesellschaft zu erhalten.
Nach § 263 StGB stellt dies eine Betrugstat dar, da der Täter sich auf rechtswidrige Weise einen finanziellen Vorteil verschaffen möchte. Zu den häufigsten Betrugsopfern bezogen auf den Betrug von Versicherungsnehmern zählen folgende Versicherungsbereiche:
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Vorsätzlicher Schaden: Wenn ein Versicherungsnehmer absichtlich einen Schaden herbeiführt, diesen jedoch irreführend als Unfall meldet, um diesen von der Versicherung bezahlt zu bekommen, spricht man von einem vorsätzlichen Schaden.
- Fingierter Schaden: Versicherungsfälle werden nicht immer genaustens von Versicherungsgebern geprüft. Ein fingierter Schaden stellt dabei einen Versicherungsbetrug dar, welcher einen gemeldeten Schaden übernimmt, den es gar nicht gibt.
- Falsche Darstellung: Eine falsche Angabe über den Schadensfall wie den Hergang des Schadens stellt ebenso einen Versicherungsbetrug dar. Durch verschiedene Abdeckungen werden Schäden oft nach dem Hergang beurteilt.
Häufig betreffen falsche Darstellungen zwei Parteien: Fällt Partei A beispielsweise das eigene unversicherte Handy herunter, so wird der Schaden nicht übernommen. Behauptet Partei A zusammen mit Partei B jedoch, Partei B hätte das Handy fallen lassen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung der Partei B den Schaden. Dieser Sachbestand stellt ebenso einen Versicherungsbetrug dar, da der Hergang erlogen wurde. - Übertreibung des Schadens: Eine Übertreibung des Schadens besteht dann, wenn ein Versicherungsnehmer einen höheren Schaden meldet als tatsächlich verursacht.
- Kann die beschädige Sache nach der Schadensmeldung noch begutachtet werden oder wurde die Sache bereits vernichtet beziehungsweise beseitigt?
- Wurde der Schaden schnell und vollständig nach dem Schadenszeitpunkt eingereicht?
- Wurde der Hergang des Schadens vollständig und nachvollziehbar beschrieben?
- Wurden die benötigten Unterlagen (Belege, Rechnungen, etc.) für die Schadensübernahme vollständig eingereicht?
- Gab es Zeugen, die über den Schadensfall berichten können?
- Wenn es Zeugen gibt, haben diese ein enges Verhältnis zu dem Versicherungsnehmer? (Verwandte, Freunde, etc.)
- Hat sich der Versicherungsnehmer schon einmal auffällig verhalten?
- Hat der Versicherungsnehmer schon einmal einen Schaden gemeldet?
- Hat der Versicherungsnehmer in den vergangenen zwölf Monaten bereits andere Schäden gemeldet?
- Hat sich der Versicherungsnehmer in den letzten Monaten über die Schadensmeldung und den Versicherungsschutz erkundigt?
- Gab es Auffälligkeiten im Zahlungsverhalten des Versicherungsnehmers?
- Gab es Vertragsänderungen der Versicherung in den letzten Monaten?
Neben diesen sind auch weitere Bereiche von Betrugsfällen betroffen. So können auch Lebensversicherungen und Krankenversicherungen geschädigt werden.
Des Weiteren kann Versicherungsbetrug viele Facetten annehmen. Aus diesem Grund sollten sich nicht nur Versicherungsunternehmen über mögliche Betrugsfälle informieren. Weitere Betrugsfälle können unter anderem weitere Parteien wie Arbeitgeber beeinträchtigen. Denn auch das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit stellt einen Versicherungsbetrug dar.
Laut der hkk-Fehlzeitenanalyse waren Beschäftigte noch nie so oft krank wie im vergangenen Jahr. Die Ursachen der Krankmeldungen sind dabei verschieden. Viele Erkrankungen darunter werden von Betrügern für den Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung simuliert. Ein Lohnfortzahlungsbetrug setzt dabei den Versicherungsbetrug durch eine vorgetäuschte Erkrankung voraus.
Betrugsarten: Maße der Betrügereien
Für Versicherungen ist es nicht nur wichtig zu wissen, ob sie ein potenzielles Opfer eines Betrugsfalls sein können. Auch die Maße eines Betruges gilt es zu ermitteln. Durch die verschiedenen Absicherungsangebote können Betrüger finanzielle Vorteile bis in die Zehntausender Höhe beziehen. Darunter werden nur wenige Betrugstaten von Banden wie Betrügereien begangen.
Ein Großteil der Betrüge wird von einfachen Privatpersonen begangen, welche geringere Hunderterbeträge ergaunern. Durch die hohe Anzahl an Versicherungs- und Betrugsfällen summieren sich jedoch die benötigten Geldbeträge. Durch dies fehlt einer Versicherung im schlimmsten Fall das Geld, um ernsthafte Schäden zu begleichen.
Die Maße der Betrügereien sind genauso unterschiedlich wie die potenziellen Versicherungsopfer. Betrügerische Versicherungsmeldungen sind deshalb nicht immer leicht zu erkennen. Besonders häufig und schwer nachvollziehbar sind folgende Meldungen:
Prüfungsfragen: Schritte 1 bei Verdachtsfällen
Besteht der Verdacht eines Betruges so, gilt es im ersten Ermittlungsschritt ein Paar Fragen zu klären. Betrüge von Privatpersonen haben in den meisten Fällen ein Motiv. Des Weiteren sind sie nur bedingt genaustens durchdacht. Aus diesem Grund können folgende Fragen an potenzielle Betrüger oder Betrügereien den Verdacht bereits bestätigen:
Fragen um die beschädigte Sache
Fragen um den Versicherungsnehmer
Schritt 2: Gutachten beauftragen
Nachdem die Fragen vollständig erfragt und beantwortet wurden, kann es im zweiten Schritt sinnvoll sein, ein Gutachten zu beauftragen. Dieses wird entweder von der Versicherung selbst oder von einem unabhängigen Schadensgutachter erstellt.
Im Verlauf des Gutachtens werden alle Angaben über den Versicherungsfall analysiert. Besonders genau analysiert wird dabei die Richtigkeit und Vollständigkeit von den Pflichtangaben der Versicherungsmeldung.
Des Weiteren ist ein Gutachter dazu in der Lage, eine fortlaufende Recherche durchzuführen. So prüft er unter anderem, ob die Hersteller des beschädigten Gegenstandes existieren und ob die Originalrechnung des Herstellers eingereicht wurde.
Fälschungen einer Rechnung werden dabei anhand verschiedener Maßnahmen geprüft. So ist es beispielsweise in vielen Fällen möglich, mithilfe von Infrarotlicht zu erkennt, ob ein Dokument gefälscht oder verändert wurde.
Schritt 3: Fortgehende Ermittlung im Zweifelsfall
Sollte ein Gutachten keine rechtssicheren Beweise für einen Versicherungsbetrug ergeben, so ist im Zweifelsfall eine fortgehende Ermittlung sinnvoll. Bei der Ermittlung gegen einen potenziellen Versicherungsbetrug ist eine rechtssichere Beweisführung essenzielle. Aus diesem Grund greifen viele Versicherungsanbieter im Zweifelsfall auf Detekteien zurück.
Ein erfahrener Wirtschaftsdetektiv beziehungsweise Privatdetektiv Berlin ist dazu in der Lage, Informationen über den potenziellen Fall rechtssicher zu bearbeiten. Ohne einen rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen und ermittlungstechnischen Daten haftet im schlimmsten Fall die Versicherung. Je nach Betrugsverfahren wird es deshalb Versicherern sowie Arbeitgebern und weiteren Schadensträgern empfohlen, sich mit der Expertise guter Detektive auseinanderzusetzen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Schäden bei Erdbeben extra versichern
Auch in Deutschland sind Erdbeben möglich und auch hier können sie schwere strukturelle Schäden an Gebäuden verursachen. Solche Schäden sind über eine Naturgefahrendeckung versicherbar. Diese ist allerdings nicht automatisch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten.
Waldenburger: Nachhaltigkeit und bestmöglicher Versicherungsschutz
Wefox fährt das eigene Versicherungsgeschäft herunter
Das InsurTech Wefox lässt Versicherungsverträge seiner Kunden auslaufen. Betroffen sind aufgrund der zuletzt hohen Schadenquoten die Verträge der Haftpflicht-, Hausrat- und Autoversicherung. Ziel ist es, bis Anfang kommenden Jahres schwarze Zahlen zu schreiben.
Versicherer erwarten nur noch leichtes Beitragswachstum
Zum Ende des vergangenen Jahres hatte der GDV noch ein Beitragsplus von 2,9 Prozent für 2023 prognostiziert. Nun korrigiert er seine spartenübergreifende Beitragserwartung aufgrund der Entwicklung in der Lebensversicherung auf ein Plus von lediglich 0,4 Prozent.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.