Versicherungsbetrug: Bedrohungen ermitteln und bekämpfen

Ein Betrug gegenüber Versicherern ist eine Straftat. Besteht der Verdacht eines Versicherungsbetrugs, so gilt es die potenzielle Bedrohung aufzudecken. Anhand verschiedener Strategien und Schritte ist es Versicherern und weiteren Schadensträgern möglich, den Betrug rechtssicher zu entlarven.

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Betroffene: Versicherer aller Bereiche

Grundsätzlich betrifft Versicherungsbetrug Versicherer aller versicherten Bereiche. Der Betrugsfall liegt dabei dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer versucht, mit betrügerischen oder unwahren Angaben eine Zahlung von einer Versicherungsgesellschaft zu erhalten.

Nach § 263 StGB stellt dies eine Betrugstat dar, da der Täter sich auf rechtswidrige Weise einen finanziellen Vorteil verschaffen möchte. Zu den häufigsten Betrugsopfern bezogen auf den Betrug von Versicherungsnehmern zählen folgende Versicherungsbereiche:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Neben diesen sind auch weitere Bereiche von Betrugsfällen betroffen. So können auch Lebensversicherungen und Krankenversicherungen geschädigt werden.

    Des Weiteren kann Versicherungsbetrug viele Facetten annehmen. Aus diesem Grund sollten sich nicht nur Versicherungsunternehmen über mögliche Betrugsfälle informieren. Weitere Betrugsfälle können unter anderem weitere Parteien wie Arbeitgeber beeinträchtigen. Denn auch das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit stellt einen Versicherungsbetrug dar.

    Laut der hkk-Fehlzeitenanalyse waren Beschäftigte noch nie so oft krank wie im vergangenen Jahr. Die Ursachen der Krankmeldungen sind dabei verschieden. Viele Erkrankungen darunter werden von Betrügern für den Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung simuliert. Ein Lohnfortzahlungsbetrug setzt dabei den Versicherungsbetrug durch eine vorgetäuschte Erkrankung voraus.

    Betrugsarten: Maße der Betrügereien

    Für Versicherungen ist es nicht nur wichtig zu wissen, ob sie ein potenzielles Opfer eines Betrugsfalls sein können. Auch die Maße eines Betruges gilt es zu ermitteln. Durch die verschiedenen Absicherungsangebote können Betrüger finanzielle Vorteile bis in die Zehntausender Höhe beziehen. Darunter werden nur wenige Betrugstaten von Banden wie Betrügereien begangen.

    Ein Großteil der Betrüge wird von einfachen Privatpersonen begangen, welche geringere Hunderterbeträge ergaunern. Durch die hohe Anzahl an Versicherungs- und Betrugsfällen summieren sich jedoch die benötigten Geldbeträge. Durch dies fehlt einer Versicherung im schlimmsten Fall das Geld, um ernsthafte Schäden zu begleichen.

    Die Maße der Betrügereien sind genauso unterschiedlich wie die potenziellen Versicherungsopfer. Betrügerische Versicherungsmeldungen sind deshalb nicht immer leicht zu erkennen. Besonders häufig und schwer nachvollziehbar sind folgende Meldungen:

    • Vorsätzlicher Schaden: Wenn ein Versicherungsnehmer absichtlich einen Schaden herbeiführt, diesen jedoch irreführend als Unfall meldet, um diesen von der Versicherung bezahlt zu bekommen, spricht man von einem vorsätzlichen Schaden.
      • Fingierter Schaden: Versicherungsfälle werden nicht immer genaustens von Versicherungsgebern geprüft. Ein fingierter Schaden stellt dabei einen Versicherungsbetrug dar, welcher einen gemeldeten Schaden übernimmt, den es gar nicht gibt.
        • Falsche Darstellung: Eine falsche Angabe über den Schadensfall wie den Hergang des Schadens stellt ebenso einen Versicherungsbetrug dar. Durch verschiedene Abdeckungen werden Schäden oft nach dem Hergang beurteilt.
          Häufig betreffen falsche Darstellungen zwei Parteien: Fällt Partei A beispielsweise das eigene unversicherte Handy herunter, so wird der Schaden nicht übernommen. Behauptet Partei A zusammen mit Partei B jedoch, Partei B hätte das Handy fallen lassen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung der Partei B den Schaden. Dieser Sachbestand stellt ebenso einen Versicherungsbetrug dar, da der Hergang erlogen wurde.
          • Übertreibung des Schadens: Eine Übertreibung des Schadens besteht dann, wenn ein Versicherungsnehmer einen höheren Schaden meldet als tatsächlich verursacht.
          • Prüfungsfragen: Schritte 1 bei Verdachtsfällen

            Besteht der Verdacht eines Betruges so, gilt es im ersten Ermittlungsschritt ein Paar Fragen zu klären. Betrüge von Privatpersonen haben in den meisten Fällen ein Motiv. Des Weiteren sind sie nur bedingt genaustens durchdacht. Aus diesem Grund können folgende Fragen an potenzielle Betrüger oder Betrügereien den Verdacht bereits bestätigen:

            Fragen um die beschädigte Sache

            • Kann die beschädige Sache nach der Schadensmeldung noch begutachtet werden oder wurde die Sache bereits vernichtet beziehungsweise beseitigt?
            • Wurde der Schaden schnell und vollständig nach dem Schadenszeitpunkt eingereicht?
            • Wurde der Hergang des Schadens vollständig und nachvollziehbar beschrieben?
            • Wurden die benötigten Unterlagen (Belege, Rechnungen, etc.) für die Schadensübernahme vollständig eingereicht?
            • Gab es Zeugen, die über den Schadensfall berichten können?
            • Wenn es Zeugen gibt, haben diese ein enges Verhältnis zu dem Versicherungsnehmer? (Verwandte, Freunde, etc.)
            • Fragen um den Versicherungsnehmer

              • Hat sich der Versicherungsnehmer schon einmal auffällig verhalten?
              • Hat der Versicherungsnehmer schon einmal einen Schaden gemeldet?
              • Hat der Versicherungsnehmer in den vergangenen zwölf Monaten bereits andere Schäden gemeldet?
              • Hat sich der Versicherungsnehmer in den letzten Monaten über die Schadensmeldung und den Versicherungsschutz erkundigt?
              • Gab es Auffälligkeiten im Zahlungsverhalten des Versicherungsnehmers?
              • Gab es Vertragsänderungen der Versicherung in den letzten Monaten?
              • Schritt 2: Gutachten beauftragen

                Nachdem die Fragen vollständig erfragt und beantwortet wurden, kann es im zweiten Schritt sinnvoll sein, ein Gutachten zu beauftragen. Dieses wird entweder von der Versicherung selbst oder von einem unabhängigen Schadensgutachter erstellt.

                Im Verlauf des Gutachtens werden alle Angaben über den Versicherungsfall analysiert. Besonders genau analysiert wird dabei die Richtigkeit und Vollständigkeit von den Pflichtangaben der Versicherungsmeldung.

                Des Weiteren ist ein Gutachter dazu in der Lage, eine fortlaufende Recherche durchzuführen. So prüft er unter anderem, ob die Hersteller des beschädigten Gegenstandes existieren und ob die Originalrechnung des Herstellers eingereicht wurde.

                Fälschungen einer Rechnung werden dabei anhand verschiedener Maßnahmen geprüft. So ist es beispielsweise in vielen Fällen möglich, mithilfe von Infrarotlicht zu erkennt, ob ein Dokument gefälscht oder verändert wurde.

                Schritt 3: Fortgehende Ermittlung im Zweifelsfall

                Sollte ein Gutachten keine rechtssicheren Beweise für einen Versicherungsbetrug ergeben, so ist im Zweifelsfall eine fortgehende Ermittlung sinnvoll. Bei der Ermittlung gegen einen potenziellen Versicherungsbetrug ist eine rechtssichere Beweisführung essenzielle. Aus diesem Grund greifen viele Versicherungsanbieter im Zweifelsfall auf Detekteien zurück.

                Ein erfahrener Wirtschaftsdetektiv beziehungsweise Privatdetektiv Berlin ist dazu in der Lage, Informationen über den potenziellen Fall rechtssicher zu bearbeiten. Ohne einen rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen und ermittlungstechnischen Daten haftet im schlimmsten Fall die Versicherung. Je nach Betrugsverfahren wird es deshalb Versicherern sowie Arbeitgebern und weiteren Schadensträgern empfohlen, sich mit der Expertise guter Detektive auseinanderzusetzen.

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