Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto ermöglichen

Die aktuelle Inflation führt dazu, dass Arbeitnehmer einen höheren Nettolohnverlust erleiden. Dies liegt vor allem daran, dass der größte Prozentsatz des Gehalts für Steuern verwendet wird. Tatsächlich sind Steuern oft kostspieliger für Arbeitnehmer als die Inflation selbst. Daher findet sich der größte Hebel, um den Reallohn der Mitarbeiter zu beeinflussen.

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Ein Gastbeitrag von Miriam Pioch, Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland,

Unternehmen haben zahlreiche Möglichkeiten, das Gehalt ihrer Mitarbeiter in unterschiedliche Bestandteile aufzuteilen. Neben dem einfachen Bruttogehalt gibt es Gehaltsbestandteile, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Zu diesen Bestandteilen zählen beispielsweise Inflationsausgleichsprämien oder verschiedene Sachbezüge wie Tankgutscheine, Jobtickets, Einkaufsgutscheine oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachtsfeiern sind bis zu einem Wert von jeweils 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Auch Arbeitsgeräte wie PCs, Laptops, iPads, Handys oder Software, die privat genutzt werden dürfen, gehören zu den steuer- und sozialversicherungsfreien Bestandteilen. Ein betrieblicher Handyvertrag ist ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern es einen nachvollziehbaren Grund für die Überlassung gibt. Auch die Kosten für die Ausstattung eines Homeoffice können absetzbar sein.

Weitere Bestandteile wie Fahrgeld oder Internetzuschüsse werden pauschal mit 15 oder 25 Prozent Lohnsteuer versteuert, sind aber ebenfalls sozialversicherungsfrei.

Es ist wichtig zu beachten, dass Gehaltsbestandteile, die sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei sind, direkt dem Arbeitnehmer zugutekommen, während bei pauschal versteuerten Bestandteilen der Arbeitgeber zusätzlich belastet wird. Aus diesem Grund sollten Unternehmen die verschiedenen Möglichkeiten der Gehaltsbestandteile nutzen, um sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerkosten zu reduzieren.

Entlastung für Eltern

Eltern können auch prüfen, ob der Arbeitgeber Zuschüsse zu Kindergartenbeiträgen, Tagesmutterkosten oder anderen Kinderbetreuungsmaßnahmen anbietet. Wenn diese Kosten anfallen, kann der Arbeitgeber diese als steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss übernehmen. Dadurch können Eltern sparen und zusätzliche Entlastung im Familienbudget erzielen. Es ist daher ratsam, die Möglichkeiten, die der Arbeitgeber in Bezug auf Kinderbetreuungszuschüsse bietet, sorgfältig zu prüfen.

Elektromobilität fördern

Arbeitgeber können auch Strom zum Aufladen von privaten Elektroautos steuerfrei zur Verfügung stellen oder Ladestationen als Wallbox für die gemeinsame Nutzung anschaffen. Insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund langer Arbeitswege auf ein Elektroauto angewiesen sind, ist eine solche Maßnahme von großem Vorteil.

Mehr Erholung für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch eine Erholungsbeihilfe anbieten, um sie finanziell zu unterstützen, wenn sie beispielsweise im Sommer oder zu Weihnachten eine Auszeit benötigen. Die Höhe der Beihilfe hängt von der individuellen privaten Situation des Arbeitnehmers ab.

Ein Single erhält eine Beihilfe in Höhe von 156 Euro, ein verheirateter Arbeitnehmer bekommt zusätzlich 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro pro Kind, das noch im Haushalt lebt und Kindergeld erhält. Es gibt keine Beschränkung pro Haushalt, sodass der Ehegatte des Arbeitnehmers auch eine Beihilfe vom Arbeitgeber erhalten kann.

Eine Erholungsbeihilfe kann auch als Teil einer Gehaltserhöhung ausgezahlt werden und ist mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer belegt sowie sozialversicherungsfrei. Damit ist sie steuerlich deutlich günstiger als normales Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Besondere Geschenke für Mitarbeiter

Es gibt auch Sachgeschenke an Arbeitnehmer, die steuerfrei sind, solange ihr Wert innerhalb eines Jahres 10.000 Euro nicht überschreitet. Hierzu können Einladungen zu betrieblichen Incentive-Reisen, Sportveranstaltungen oder Ähnlichem gehören.

Der Arbeitgeber muss jedoch eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 30 Prozent zahlen. Dieser Steuersatz gilt für Besserverdienende, die typischerweise häufiger solche Geschenke erhalten. Dies soll verhindern, dass die Geschenke steuerlich begünstigt werden. Für den Arbeitnehmer sind solche Sachgeschenke jedoch steuer- und sozialabgabenfrei.

Auf betriebliche Gesundheitsleistungen setzen

Zudem gibt es eine Vielzahl von Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, aus denen Arbeitgeber auswählen können. Es ist auch möglich, einen zertifizierten Anbieter zu beauftragen, um den Mitarbeitern bis zu 600 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer für Leistungen wie Massagen, Brillen, Rückenkurse, Ernährungskurse und Ähnliches zu bezahlen und als Betriebsausgabe abzusetzen. Wichtig ist, dass der Anbieter zertifiziert ist, damit die von ihm erbrachten Leistungen für den Arbeitnehmer steuerfrei sind.

Zur Autorin

Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei hat sie sich deutschlandweit auf die Steueroptimierung für inhabergeführte mittelständische Unternehmen und situierte Privatpersonen spezialisiert. Gemeinsam mit ihrem Team entwickelt sie individuelle Strategien für ihre Mandanten, die es ihnen ermöglichen, ihre Geschäfte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.

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