Energiepreispauschale: 300 Euro winken mit der Steuererklärung
Eigentlich sollten alle Arbeitnehmende und Minijobber letztes Jahr die Energiepreispauschale (EEP) erhalten. Und zwar automatisch mit ihrem Lohn beziehungsweise Gehalt. Doch viele haben die 300 Euro nicht bekommen. Wer erwerbstätig ist und seine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, erhält die EEP automatisch.
Energiepreispauschale für alle Erwerbstätigen
VLH-Tipp: Steuererklärung abgeben und EEP erhalten
Minijobber aufgepasst
Die EEP ist einkommensteuerpflichtig
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