Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland haben 2022 mehrere Milliarden Euro verschenkt, weil sie ihre Krankenkasse nicht gewechselt haben. Im Durchschnitt verlangen gesetzliche Krankenkassen in diesem Jahr einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent.
Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse im CHECK24-Vergleich mit einem Zusatzbeitrag von 0,69 Prozent gewechselt, hätten sie insgesamt 4,5 Mrd. Euro gespart.1)
Aktuell wählen gesetzlich Versicherte je nach Bundesland aus mindestens 41 gesetzlichen Krankenkassen im CHECK24-Vergleich. Am stärksten profitieren von dem Wettbewerb Versicherte in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In diesen Bundesländern verlangt die günstigste Kasse 0,69 Prozent Zusatzbeitrag, bei der teuersten Kasse werden 1,70 Prozent fällig.
Arbeitnehmer*innen sparen bis zu 293 Euro jährlich durch Wechsel der Krankenkasse
Arbeitnehmer*innen mit einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2022) sparen aktuell bis zu 293 Euro jährlich durch einen Wechsel der Krankenkasse. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt das Sparpotenzial bis zu 152 Euro jährlich. Zusätzlich profitieren Versicherte bei einem Wechsel häufig von attraktiven Zusatzleistungen, zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung oder Vorsorgeuntersuchungen.
"Ein Wechsel der Krankenkasse lohnt sich jetzt ganz besonders", sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director Gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24.
"Verbraucher*innen sparen ganz unmittelbar beim Beitrag. Hierfür stehen in jedem Bundesland günstige Kassen zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Versicherte Zugang zu wichtigen Zusatzleistungen, denn auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Kassen."
Verbraucher*innen brauchen keine Angst vor dem Wechsel ihrer gesetzlichen Krankenversicherung haben: Eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist ausgeschlossen. Außerdem sind die gesetzlichen Grundleistungen bei allen Kassen gleich und werden von diesen übernommen.
Krankenkassen informieren erstmals nicht proaktiv über Erhöhungen
Nachdem bereits im laufenden Jahr 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge angehoben haben, steht im Januar 2023 die nächste Welle von Preiserhöhungen bevor. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt mit 1,60 Prozent auf ein Rekordniveau. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 59.850 Euro angehoben. Versicherten drohen damit Mehrkosten von bis zu 233 Euro jährlich.
Bisher mussten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten persönlich per Brief über eine Beitragserhöhung informieren. Diese Informationspflicht ist bis Ende Juni 2023 ausgesetzt.
"Versicherte müssen sich darauf einstellen, dass die Krankenkassen flächendeckend Beiträge erhöhen", sagt Dr. Daniel Güssow. "Dennoch wird es weiterhin sehr große Unterschiede im Zusatzbeitrag geben, denn jede Kasse legt diesen individuell fest. Verbraucher*innen profitieren somit auch 2023 durch einen Kassenwechsel."
Eine Übersicht über alle bisher kommunizierten Beitragserhöhungen stellt CHECK24 hier zur Verfügung. Mit dem Sparalarm von CHECK24 können sich Verbraucher*innen im Januar 2023 über Beitragserhöhungen ihrer Krankenkasse informieren lassen. Dazu reichen wenige Angaben aus.
CHECK24-Expert*innen beraten unabhängig bei allen Themen rund um die gesetzliche Krankenversicherung
Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
1)Berechnungen auf Basis von Daten des Bundesamts für soziale Sicherung und der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert, d. h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen zu gleichen Teilen.
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