Auch Finanzanlagenvermittler*innen gemäß § 34f GewO sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Rahmen der Anlageberatung erfragen. Damit dies zu einer gesetzlichen Pflicht wird, muss die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) überarbeitet werden.
Eine Stellungnahme des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW
Der AfW begrüßt, dass der redaktionelle Fehler in der FinVermV behoben werden soll und dann auch die Finanzanlagenvermittler*innen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen.
Des Weiteren sollen Detailregelungen rund um die Sachkundeprüfungen aktualisiert werden. Hier begrüßt der AfW, dass eine im Rahmen der § 34i GewO abgelegte praktische Prüfung nun ebenfalls bei der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO anerkannt werden soll.
Wir kritisieren aber, dass der neu überarbeitete Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)" der Sachkundeprüfung gleichgestellt werden soll. Dafür werden im Rahmen der Ausbildung schlicht zu wenig Kenntnisse im Bereich der Finanzanlagen vermittelt.
"Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für 34f Vermittler begrüßt der AfW. Was uns aber sehr irritiert ist die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass diese Abfrage durchschnittlich pro Kunde nur 6 Minuten dauern würde. Wir fragen uns, ob die Anforderungen und die Komplexität dieses Vorgangs der Bundesregierung wirklich bewusst sind. Zeit ist Geld und diese zusätzlichen Kosten sind ausschließlich von den Vermittlern zu tragen, die nun sogar von einem Provisionsverbot aus Brüssel bedroht werden. Das ist keine Anerkennung für die hohe Qualität der Beratungsleistung“, erklärt explizit der AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der Bundesrat soll die Änderungen der FinVermV in seiner Sitzung am 10.02.2023 beschließen, so dass die Änderungen anschießend zeitnah in Kraft treten.
Die detaillierte Stellungnahme des AfW ist hier abrufbar.
Themen:
LESEN SIE AUCH
EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht kommt
Der vielbeachtete Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie enthält nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten. Wie der AfW informiert, ist in dem Entwurf auch eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vorgesehen.
ESG-Abfrage in der Finanzberatung startet verspätet
Nach Informationen des AfW wird der Bundesrat sich wohl erst am 31.03.2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen. Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.
Amtlich: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen!
ESG in der Beratung: noch viel Luft nach oben
Vermittler bemühen sich auf breiter Front, die Vorgaben zur nachhaltigen Beratung zu erfüllen. Doch ist nur jeder zweite Kunde an Beratung zu nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten interessiert. 22 Prozent wollen nicht darüber sprechen und jedem Vierten ist das ESG-Thema egal.
EU-Kommission kippt (vorerst) Provisionsverbot
Ein vollständiges Provisionsverbot ist nicht Bestandteil des Vorschlagsentwurfs der EU-Kommission, der dem AfW vorliegt, da es erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Vertriebssysteme hätte, deren Folgen schwer abzuschätzen sind. Eine erneute Überprüfung soll in 3 Jahren stattfinden.
Nachhaltigkeitsabfragepflicht: Ab sofort auch für 34f-Vermittler
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt mit dem 20. April die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen auch für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Kraft. Damit sind sie den Versicherungskaufleuten gleichgestellt, für die schon seit dem 2. August 2022 diese Abfragepflicht gilt.
Finanzentscheidungen in Partnerschaften: Wer hat das Sagen?
Männer und Frauen bewerten ihre Finanzverantwortung unterschiedlich – eine Verivox-Umfrage zeigt große Wahrnehmungsunterschiede.
Fondskongress 2025 in Mannheim: Neue Trends und alte Herausforderungen
Der Fondskongress 2025 hat einmal mehr bewiesen, dass die Investmentbranche im stetigen Wandel ist. Zwei Tage lang trafen sich führende Experten, Finanzberater und Asset Manager im Congress Center Rosengarten in Mannheim, um über die Zukunft der Finanzwelt zu diskutieren.
Inflation frisst Sparzinsen auf – Festgeld-Realzins wieder negativ
Festgeld bringt Sparerinnen und Sparern im Durchschnitt nicht mehr genug Rendite, um die Inflation auszugleichen. Laut einer aktuellen Verivox-Auswertung liegt der Realzins erstmals seit einem Jahr wieder im negativen Bereich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich gegen den schleichenden Wertverlust zu schützen.
Finanzplanung auf dem Tiefpunkt: Nur 26 Prozent der Deutschen planen ihre Finanzen aktiv
Die finanzielle Absicherung wird in Zeiten unsicherer Rentensysteme und wachsender Altersarmut immer wichtiger. Dennoch haben nur 26,3 Prozent der Menschen in Deutschland einen Finanzplan für 2025, wie eine aktuelle Umfrage der LV 1871 zeigt.
Die beliebtesten Geldanlagen 2024/2025
Immobilien, Tagesgeld, Gold und Fonds sind die Favoriten der Deutschen für das kommende Jahr. Sicherheit bleibt der wichtigste Faktor bei der Geldanlage.
Revolut startet kostenfreie ETF-Sparpläne in Deutschland
Das Fintech Revolut bietet seinen Kunden in Deutschland ab sofort die Möglichkeit, kostenfreie ETF-Sparpläne zu nutzen. Damit erweitert das Unternehmen sein Angebot im Bereich Kapitalmarktanlagen.